supi, dankeschön. :P
21.01.2010 15:46:17
supi, dankeschön. :P
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21.01.2010 17:05:54
muss eigentlich das Kto. am 31.12. eines Jahres auf Null sein?
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21.01.2010 21:33:38
also, ich hätte bei der Vorgehensweise so meine Bedenken.
Was macht ihr denn hauptberuflich? Verleiht ihr Geld? Gebt ihr anderen Geschäftspartnern einen kurzfristigen Kredit ohne Zinszahlung? Eine Rechnung zu schreiben halte ich für völlig unmöglich, es sei denn, ihr wollt darauf auch noch Umsatzsteuer zahlen. Wenn dein Chef anderen Geschäftskunden Geld leiht, dass er zu einem späteren Zeitpunkt zurück bekommt, dann würde ich das alles im privaten Bereich buchen. Das hat ja dann mit dem Unternehmen eigentlich nichts mehr zu tun. Natürlich kannst du diese Hin- und Herzahlungen auf 1590 buchen, das Konto muss am Jahresende nicht zwangsläufig null sein. da ja der ein oder andere Geschäftskunde das Geld noch nicht zurück gezahlt hat. Aber merkwürdig finde ich die ganze Sache schon ... :roll: |
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