1% Regelung für Kfz-Leasingvertrag

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1% Regelung für Kfz-Leasingvertrag
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage, aktuell Zahle ich eine Lesasingrate inkl. MwSt, Versicherung, Steuern und Benzin sowie Wartungskosten für das Fahrzeug. Ich möchte damit es beim Abschluss dann auch alles sauber wird, gerne das ganze buchen. Aktuell buche ich die genannten Punkte an die entsprechenden Konten, nur weiß ich nicht wie man es mit der 1% Buchung macht was ja vom Fahrzeug-Listenpreis angeht und ob ich dann bei den bisher gelaufenen Buchungen eventuell korrekturen durchführen muss.

Ich würde mich daher über eine Hilfestelltung freuen und bedanken mich für eure Antworten im Voraus.
:wink1:  Hallo kartal1984,

die 1%-Regelung betrifft die private Kfz-Nutzung. Das hat mit der Leasingrate dgl. der Firma rein gar nichts zu tun. Das sind zwei paar unterschiedliche Sachen.

Auf was genau bezieht sich deine Frage?
Kannst du es bitte konkretisieren?

Danke :)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich habe ein Gewerbe, dass Gewerbe hat ein Leasingfahrzeug zu einer Leasingrate inkl. Mwst XY,  Bruttolistenpreis XY, doch diesen kann ich doch nicht einfach komplett bei der Firma 100% der Kosten einfach so buchen da das Fahrzeug auch weil das Finanzamt immer davon ausgeht auch privat genutzt wird, was auch der fall ist. Also daher die 1% Regelung.
Du sollst ja auch nicht die Anschaffungskosten buchen (die du nicht hast), sondern die 1% als Umsatz! Diese sind unabhängig von deinen Aufwandsbuchungen (mit Vorsteuer). Die Buchungen "Entnahme von Leistugen (Kfz)" werden mit Umsatzsteuer gebucht.
Saldieren geht nicht.
Ich habe auch nicht vor die Anschaffungskosten die ich gar nicht habe zu buchen! Das ist mir schon klar. Doch bei der 1% Regleung spielt ja der Bruttolistenpreis eine Rolle.

Daher würde ich gerne Wissen, wie das ganze auszusehen hat mit folgendem Bsp.

Bruttolistenpreis 45.000 EUR
Leasingrate inkl. MwSt 300 EUR
Versicherung udn Steuern ist klar, spielt aber eine Rolle bei der Entnahme?

Ist weiteres noch nötig?
Versicherung und Steuer spielen bei der Ermittlung für die 1%-Regel keine Rolle, wohl aber die Zusatzkosten für miterworbenes Zubehör (Navigationsgerät etc.). Gehen wir einmal davon aus, dass dies im Bruttolistenpreis schon berücksichtigt wurde, dann sind monatlich 1% von 45. 000 EUR = 450 Euro als Umsatz zu legen (wobei in der Regel 80% mit Umsatzsteuer und 20% ohne Umsatzsteuer gerechnet werden).
Das heisst, du bekommst eine Buchung Privatentnahme Kfz im Soll an Umsatz Entahme Leistungen Kfz mit USt 320 EUR/19% Haben und Umsatz Entnahme Leistungen Kfz ohne USt 130 EUR 0%.

Versicherungen, Steuern, Leasingrate, Reparaturen, Benzin etc. werden jeweils bei Zahlung auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht.
Bearbeitet: sogehts - 30.08.2018 19:56:06
Hallo,

danke für deine Rückmeldung.

Dann würden hier folgende Konten angesprochen:

(8921) 450 EUR inkl. 19% an Splittbuchung (4590) 320 EUR inkl 19% und 130 EUR ohne 19%

Korrekt?
Nein! Das ist doch Mumpitz.

Im Soll steht ein Privatentnahmekonto, 1880 wenn kein spezielles für Kfz-Nutzung, Split im Soll 450€ auf 8921 und 130€ auf 8924 (Umsatz steht bekanntermaßen im Haben und nicht im Soll).

Du darfst nicht saldieren! Das heisst, niemals eine Buchung Aufwand an Ertrag.
Bearbeitet: sogehts - 31.08.2018 12:02:46
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