§13b Buchung Eingangsrechnung

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[ geschlossen ] §13b Buchung Eingangsrechnung
Grüßt Euch, alle zusammen,

nach drei Jahren Buchhaltungsabstinenz stelle ich hier und da Lücken in meinem Wissen fest, die ich hier im Stöbern schon schließen konnte. VIELEN DANK erst mal dafür!! Zu meiner jetzigen Frage habe ich leider nichts gefunden, deshalb kommt hier mein erster Beitrag im Forum:

Bei einem neuen Inventar musste eine Anschlussleitung hergestellt, angeschlossen und montiert werden. Die Rechnung wurde ohne USt mit dem Vermerk ausgestellt, dass es eine ust-pflichtige Bauleistung nach §13b UStG ist und der Auftraggeber die Steuer schuldet. Nun habe ich noch wage in Erinnerung, dass wir zum einen USt zahlen und gleichzeig VSt geltend machen können. Allerdings finde ich im SKR 04 keinen Steuerschlüssel, der beide Funktionen inne hat und den ich vor ein Sachkonto des Anlagevermögens (hier: 0620) eingeben kann. Bei den betrieblichen Aufwendungen habe ich die Automatikkonten 591xx bis 595xx "entdeckt", aber eben keinen entsprechenden Steuerschlüssel für Konten, die keine Automatik enthalten.

Ich danke schon jetzt mal für helfende Antworten.

Beste Grüße von stichwaffe
Hallo Stichwaffe,

die Konten 5910 und 5920 sind schon richtig. Für eine korrekte Ust. Darstellung bedarf es einer 2. Buchung:
1407 an 3837

Diese 2. Buchung erzeugen gute Programme von selber, sobald das Kto. (in meinem Fall hier 5920) verwendet wird.
Dabei landet der Betrag des Kto.´s 5920 in Zeile 84 Ust.-Voranmeldung und das Kto. 1407 in Zeile 67 der Ust.-Voranmeldung.
Somit wird dann im gesamten Fall eine 0,- erzeugt.



Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Grüß Dich, Andreas,

besten Dank für Deine Antwort. Nun habe ich gleich noch eine Nachfrage dazu.

In unserem Fall handelt es sich um eine Leistung, die dazu dient, ein neues Anlagegut überhaupt funktionsfähig zu machen. Deshalb dachte ich, muss diese Leistung mit auf das Anlagekonto 0620, wo schon das Gerät verbucht ist. Wird das bei den Leistungen nach §13 b nicht gemacht oder muss ich dann eine Umbuchung von 59xx auf 0620 vornehmen? Oder gibt es auch einen Steuerschlüssel (wie z.B. 20 für Generalumkehr oder 9 für 19% VSt), den ich vor das Konto 0620 eingeben kann?

Schönen Tag wünscht
Corinna
Bearbeitet: stichwaffe - 24.05.2010 13:21:32
Hallo Corinna,

nein eine Generalumkehr gibt es für solche Fälle nicht. Eine Umbuchung mit 5920 geht ebenfalls nicht, da hier die Ust.-Voranmeldung wieder falsch laufen würde.

Ich würd in diesem Fall ein Unterkonto zu 620 anlegen, das die Eigenschften des Kto´s 5920 besitzt. Dort einbuchen und zum Jahreswechsel die EB-Werte von beiden Konten dann nur noch in 620 vortragen.

Mein Vorschlag, hatt noch jemand eine bessere Idee?


Gruß

Andreas
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