AHK und Erhaltungsaufwand getrennt buchen

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AHK und Erhaltungsaufwand getrennt buchen
Hallo,

ich habe mal eher eine generelle Frage wie ihr bei folgendem Fall vorgehen würdet:

GmbH besitzt ein Gebäude (gewerbliche Vermietung), welches umfassend saniert wurde. Natürlich ist jetzt erstmal die Frage ob Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und ob Standardhebung oder nur Erhaltungsaufwand und dieses ganze große Thema. Aber mit gehts nun um eure Buchungs-Vorgehensweise bei der Frage wie ihr konkret Erhaltungsaufwand- und aktivierbare AHK voneinander trennt?

Klar in manchen Fällen ist das eindeutig, wenn klare Rechnung oder getrennte Baustofflieferungen vorliegen. Aber was z.B. wenn mehrere Tonnen Mörtel gekauft werden? Einerseits wird dieser für Herstellungskosten benutzt aber andererseits auch für Erhaltunsaufwendungen. Oder auch Architektenrechnungen. Bucht ihr da erst auf ein Sammelkonto (Meterialaufwand bzw. Fremdleistungen) und macht am Ende des Jahres über Schätzungen eine Bauabrechnung und aktiviert dann entsprechend oder packt in GuV?

Wie gesagt, es geht nicht um Differenzierung von AHK und Erhaltungsaufwand sondern mehr um den Schritt danach.

Bin gespannt über Antworten,
lg Klaus
Guten Morgen Palmengarten,

das ist ein spannendes Thema. Ich denke aber das ist schwer zu beantworten ohne konkrete Beispiele, was saniert wurde und wie teuer das gewesen ist. Für manch einen ist eine neue Küche und ein neuer Fußboden für EUR 20.000,- schon eine "umfassende Sanierung". Bei anderen geht das erst bei viel höheren Summen los.

Für die Steuer ist es dann auch wichtig, ob die GmbH zur UST optiert, bzw. ob das deren Hauptgeschäft ist, Immobilien zu vermieten oder ob die das nebenbei machen.

Wenn es sich wirklich um ein größeres Projekt handelt wo mehrere Rechnungen zu erwarten sind und es sich um ein Projekt handelt,welches aktiviert werden muss, dann würde ich das über ein "Sammelkonto" abwickeln, aber natürlich kein Aufwandskonto, sondern so etwas wie "Anlagen im Bau" und die Sachen dann entsprechend nach Fertigstellung umbuchen.

VG
Hallo,

danke schonmal für deine Antwort!

Um konkreter zu werden geht es in meinem Beispiel um eine GmbH die lediglich ein Gebäude besitzt, nicht zur UST optiert und die Immobilie nach Fertigstellung sowohl gewerblich (EG) als auch zu Wohnzwecken vermietet.

um ein konkretes Beispiel zu nennen und die meiner Fragestellung zugrunde liegende Thematik möglichst klar zu benennen, zitiere ich mal Haufe, hoffentlich ist das ok:

"Sind im Rahmen einer umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahme sowohl Arbeiten zur Schaffung eines betriebsbereiten Zustandes, zur Erweiterung des Gebäudes oder Maßnahmen, die über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen, als auch Erhaltungsarbeiten durchgeführt worden, sind die hierauf jeweils entfallenden Aufwendungen grundsätzlich – ggf. im Wege der Schätzung – in Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen, die mit den jeweiligen Aufwendungsarten im Zusammenhang stehen.
Beispiel:
Ein für die Gesamtmaßnahme geleistetes Architektenhonorar oder Aufwendungen für Reinigungsarbeiten sind entsprechend dem Verhältnis von Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen aufzuteilen."

Frage wäre nun bei mir: wie bucht ihr diese Aufteilung? sofort bei Verbuchen der Rechnung? Oder würdet ihr eine Art Bauabrechnung machen und auf Sammelkonto buchen (Anlagen im Bau klingt da natürlich gut) und am Ende des Jahres schauen, was in den Aufwand kommt und was aktiviert wird? Oder wäre beides möglich und ich kann es mir aussuchen, solange es den GoB entspricht?

Falls ihr Ideen, Meinungen habt, freue ich mich ;)

Lg
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