Aktiengewinn in Fremdwährung mit nachgelagerter Währungsumrechnung

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Aktiengewinn in Fremdwährung mit nachgelagerter Währungsumrechnung, Firma kauft US Aktien in SKR03 und will Doppeltbuchungen vermeiden
Guten Tag,
folgender Sachverhalt im SKR03 vereinfacht dargestellt:
Eine GmbH kauft 110 USD zu 100 Euro (Wechselkurs 1,10 EUR.USD) und bucht das auf ein entsprechendes Konto in Euro, also

100 Euro 1220 an 1210.

Mit diesen 110 USD wird nun eine Aktie gekauft zu 110 USD.

100 Euro 1348 an 1220 (110 USD bei einem Wechselkurs von 1,10 Euro zu Umlaufvermögen)

Später wird diese für 150 USD verkauft. Der Wechselkurs beträgt 1,20 EUR.USD, das heißt 9% des Kursanstiegs sind auf Wechselkursgewinne zurückzuführen (13,5 USD, 11 Euro). Der Verkauf wird 125 Euro in die Bücher eingetragen (im USD Konto). Also 25 Euro Ertrag nach 8b KStG. Der Wechselkursgewinn wird nicht ausgewiesen, da er in der Aktientransaktion enthalten ist.

100 Euro 1220 an 1348
25 Euro 1220 an 2556

Später steht der Kurs bei 1,10 EUR.USD und ich verkaufe meine USD zu Euro. Das heißt, ich bekomme für meine 150 USD dann 136 Euro.
Abzüglich Anschaffungskosten von 100 Euro sind da auf einmal 36 Euro übrig.

100 Euro 1210 an 1220
36 Euro 1210 an X

Was mache ich mit denen? Buche ich die nun als Erträge aus Währungsumrechnung? Das würde ja bedeuten, dass ich den gesamten Aktiengewinn mit dem Steuersatz der GmbH versteuern müsste?


Konkrete Frage:
Was mache ich also, wenn beim Auflösen des USD Kontos etwas übrig bleibt und in "diesem etwas" sind aber bereits zugewiesene Erträge enthalten, die bereits gebucht sind, die nun anders versteuer werden?
Rein bilanziell gesehen:
die Aktie ist mit dem Anschaffungspreis aus der Abrechnung zu buchen - der vorherige Kauf ist hier uninteressant. Der wird gesondert betrachtet, denn auch hier müsst Ihr ja umrechnen, denn die Buchhaltung wird in Euro geführt - ich gehe davon aus, dass Ihr keine Währungsbuchhaltung macht.
Das hat zur Konsequenz, dass die gekauften 110 USD schon beim Kauf der Aktie zu einer Währungskursdifferenz führen, die in die GuV einfließt.
Das Aktiengeschäft wird separat betrachtet. Ihr kauft für 100 Euro eine Aktie (Gegenwert der 110 USD), wobei die Transaktionskosten hier einmal außen vor bleiben sollen. Beim Verkauf (150 USD) wird ja wieder umgerechnet, d.h. bei dem Kurs von 1,20 bekommt ihr (ohne Transaktionskosten) 125 Euro. Diese 25 Euro mehr sind nun einmal euer Spekulationsgewinn. Es fällt hier kein Währungskursgewinn an, weil im deutschen Steuerrecht immer mit Euro gerechnet wird.
Zitat
sogehts schreibt:
... ich gehe davon aus, dass Ihr keine Währungsbuchhaltung macht ...


Kann man sich das aussuchen?

Angenommen die Firma wechselt 100.000€ in USD und kauft/verkauft über die Zeit mehrere Aktien/Optionen. Ein Rücktausch ist die nächsten Jahre nicht vorgesehen, eher weitere Umtausche in USD.

Ist dann eine Währungsbuchhaltung notwendig und wie erfolgt die, insbesondere am Jahresabschluss. Gibt es dann regelmäßig fiktive Währungsgewinne/-verluste, da die Währungskonten jährlich fiktiv in Euro zu bilanzieren sind?

Welche Konten würden im SKR04 genutzt werden?


Danke!
Zitat
uwege schreibt:
Kann man sich das aussuchen?
Das ist eine Frage, wie oft und warum in Währung gekauft wird. Man kann Währungskonten in der Buchhaltung führen, denn es gibt nur die Vorschrift, den Jahresabschluss in Euro aufzustellen - die Buchhaltung kannst du auch in Renmimbi oder ähnlichem führen! Wenn ich häufig mit bestimmten Währungen zu tun habe, führe ich ein Bankkonto in Währung und je nach verwendetem Programm kann ich dies auch in der Buchhaltung so abbilden (Standard-Programme können dies häufig nicht, weshalb man dauernd umrechnen muss und damit Währungskursänderungen produziert, die am Jahresende so nicht stehen bleiben.
Bei einer Währungsbuchhaltung rechnest du nur am Jahresende um, es gibt keine fiktiven Währungskursgewinne oder -verluste, sondern am Jahresende aus der Umrechnung tatsächlich entstandene Verluste oder Gewinne.
Du hast im SKR 04 für Gewinne die Konten 4840 bzw. 4847 und für Verluste 6880 bzw. 6881.
Zitat
aiQon schreibt:
...
Abzüglich Anschaffungskosten von 100 Euro sind da auf einmal 36 Euro übrig.

100 Euro 1210 an 1220
36 Euro 1210 an X
...
Konkrete Frage:
Was mache ich also, wenn beim Auflösen des USD Kontos etwas übrig bleibt und in "diesem etwas" sind aber bereits zugewiesene Erträge enthalten, die bereits gebucht sind, die nun anders versteuer werden?

Habe das gleiche Problem und, wie auch schon gewarnt, kann meine Buchhaltungssoftware nur EUR ..
Was macht macht man dann mit den 36€ bei Rücktausch  in Euro??
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