Aktivierung Belieferungrechte

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Aktivierung Belieferungrechte
Hallo zusammen,

ggf. kann mir hier jemand von euch weiter helfen...das Thema ist halt sehr speziell. Es geht um die Aktivierung von Belieferungsrechten als Immaterieller Vermögensgestand. Ich tue mich mit der Einstellung ins Anlagevermögen etwas schwer und weiß nicht recht wie ich das buchen soll.
Geschäftsvorfall:
Unternehmen x GmbH erhält Belieferungsrechte und soll dafür 1 Mio € zahlen. Diese sollen aktiviert werden. Die Bezahlung erfolgt aber nicht sofort und insgesamt, sondern nach einem Zahlungsplan von 2012 - 2015.
PS: wir buchen mit SAP R3

Vielen Dank für eure Antworten!
Hallo rewe_abt,

was sind das für Belieferungsrechte? Welchen Gegenwert erhält die Firma dafür bzw. welcher Vorteil ensteht.
Kann im Moment mit den Wort alleine nichts anfangen. :denk:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

natürlich...sorry...
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag in der Logistik. Genaugenommen heißt das, die Firma X GmbH erhält von einem anderen Logistiker Y dessen Kunden Z und übernimmt praktisch die komplette Logistik für diesen (anstatt Y das macht). Dafür, dass X diesen Kunden erhält, muss er an Y die 1 Mio zahlen.

Reicht das als Anfang?! ;o)
Bei Belieferungsrechten handelt es sich um immaterielle Wirtschaftsgüter.
Es sei hier mal das Bierlieferungsrecht genannt. Auch wenn man es erst
durch den Erwerbsvertrag begründet, besteht eine Aktivierung wenn es
entgeltlich erworben wurde.
Beste Grüße BiBu
Man kann dir mit gutem Gewissen keinen vernünftigen Ratschlag geben, da es bei der Abgrenzung von Exklusivlieferverträgen, Lieferverträgen, dem Erwerb von Auftragsbeständen und deren rechtlichen Beurteilung als Kundenstamm oder anderweitigen immateriellen Vermögenswert Finessen und Usancen gibt, die man nicht ohne weiteres einschätzen kann (FG Münster URTEIL vom 01.02.2008 - 9 K 2367/03 K VSt G F EW).  Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, würde ich mit dieser Frage zur Steuer-/Rechtsabteilung oder dem Vorgesetzten gehen. Zudem hat vielleicht auch das im vergangenen Jahr ergangene EUGH-Urteil zur Umsatzbesteuerung im Fall Swiss-Re Ausstrahlungswirkung, die wir von hier aus nicht beurteilen können.

BMF-Schreiben betr. Umsatzsteuer; Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter (z. B. Firmenwert, Kundenstamm), Vom 8. Juni 2011 (BStBl. I S. 582)
EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2009 C-242/08 (Swiss Re Germany Holding)
Bearbeitet: Buecherwurm - 14.02.2012 18:35:42
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