Aktivierung PKW (Heilberufe)

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Aktivierung PKW (Heilberufe), Ich möchte meinen privat gekauften Gebrauchten-PKW in der EÜR aktivieren
Liebe Leute,

ich bin Heipraktiker und möchte meinen gebraucht gekauften PKW in der EÜR meiner Praxis aktivieren. Die betriebliche Nutzung des PKWs liegt über 50 % und ich erziele ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze. Nach meiner Recherche müsste ich die 1-%-Methode anwenden, da ich kein Fahrtenbuch führen werde. Alle zukünftigen Kosten die für die Nutzung des PKWs anfallen (Benzin, Reinigung, Wartung, Reparaturen, Versicherung, KFZ Steuer etc.) muß ich dann doch als Betriebsausgaben periodengerecht buchen, richtig?

Ist meine untenstehende Aktivierung im Anlagevermögen und die entsprechende Abschreibung korrekt dargestellt? Sorry, ich bin noch Laie...

PkW: 16.000 (Gesamtanschaffungskosten)
Alter bei Aufnahme in Betriebsvermögen: 3 Jahre
Restnutzungsdauer: 3 Jahre
Abschreibung nach BHF: 33%
Gesamtfahrleistung: 120.000 km über die nächsten 3 Jahre.

Abschreibungsdauer 3 Jahre : Also, 16.000/3 Jahre= 5.333 / pro Jahr

Vielen vielen Dank für Eure Rückmeldungen !!!!!

Liebe Grüße

Vic
mE alles ok, aber es fehlt noch die 1% -Berechnung: diese richtet sich nach dem Neupreis des PKW`s - davon 1% bzw. 12% p.a. als Einnnahme/Eigenverbrauch erfassen. Und die AfA ist natürlich pro rata temporis - bei Anschaffung unterjährig nur jeweils x/12.  Und wenn der PKW verkauft wird, ist der volle Erlös als Einnahme zu erfassen.
E.
Zitat
eugenie schreibt:
mE alles ok, aber es fehlt noch die 1% -Berechnung: diese richtet sich nach dem Neupreis des PKW`s - davon 1% bzw. 12% p.a. als Einnnahme/Eigenverbrauch erfassen. Und die AfA ist natürlich pro rata temporis - bei Anschaffung unterjährig nur jeweils x/12.  Und wenn der PKW verkauft wird, ist der volle Erlös als Einnahme zu erfassen.
E.

... und ein eventuell vorhandener Restbuchwert ist bei der Veräußerung dann als Betriebsausgabe zu buchen.
Solltest Du das Fahrzeug finanziert haben sind natürlich auch die Schuldzinsen als Betriebsausgaben zu erfassen. Bei der 1%-Regelung ist bei Gebrauchtwagen noch zu prüfen, ob die Kostendeckelung greift. Da sich der private Nutzungsanteil nach der 1%-Regelung ja nach dem Bruttolistenpreis im Jahr der Erstzulassung berechnet (Tipp: schon jetzt vom Autohändler besorgen), kann es vorkommen, dass der pauschale 1%-Wert höher ist als die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs. In diesem Fall darf auf die tatsächlichen Kosten bei der Berechnung des geldwerten Vorteils gegangen werden. Wird das Fahrzeug auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet ist noch ein zusätzlicher pauschaler geldwerter Vorteil zu erfassen.

Gruß
Jogi
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
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