Amazonbuchungen Sollbesteuerung

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Amazonbuchungen Sollbesteuerung, Buchungen mit Vorsteuer auf Gebühren, den entsprechenden Dokumenten, etc.
Hallo zusammen,

ich hätte da ne Frage zur Buchung von Amazonverkäufen. Ich bin Soll-Besteuert (Bisher IST) und habe eine UST-ID.
Mit der Umsatzsteuer-ID bekomme ich Gebühren von Amazon aus ohne Steuern ausgewiesen.
Ich verkaufe ausschließlich Artikel mit 19% UST.
Ich stelle diese Frage einzeln, weil die Dokumente die bezugnehmend sind hier das Hauptthema sind...

Nehmen wir mal als Beispiel einen Artikel zu 14,95, der mit 3,90 Porto verkauft wird und für den Abrechnungszeitraum noch einen weiteren Verkauf dieser Art an (Amazon überweist dann die Erträge von 2 Verkäufen zu 14,95 zzgl. Porto und abzgl. Gebühren).
Ich habe ja nun eine Forderung gegenüber dem Kunden, die Amazon für mich durchsetzt und Gebühren dafür verlangt. Auf diese Gebühren werden Steuern fällig (19%) die ich dann sofort als Vorsteuern geltend machen kann (Nullsummenspiel)

Punkt 1 (Soll Besteuerung):
Ich muss ja jetzt Umsätze als Erträge buchen sobald sie passieren und nicht erst bei Begleichung.
Der Kunde bekommt eine Rechnung beigelegt in der folgende Werte aufgezählt sind:

Artikel 14,95 inkl. 19%,
Porto 3,90 (inkl. 19% weil Nebenleistung Schicksal der Hauptleistung teilt)
Steuer 19% 3,01,
Summe 18,85

Wenn ich nun diese Artikel einfach gegen Forderungen aus Lieferungen buchen würde, hätte ich einen Buchungssatz wie folgt:

(S) Forderungen a. L    18,85
(H) USt. fällig 19%  3,01
(H) Umsatzerlöse 19% 15,84

Wenn mir Amazon überweist, wäre das:
(S)Bank 18,85 an (H) Forderungen a. L. 18,85
..und alles wäre gut.... Ich hätte einen Beleg den ich buchen könnte und der Soll-Besteuerung wäre auch genüge getragen, da ich ja die Fälligkeit gegenüber dem Finanzamt direkt einbuche und nicht erst, wenn die Forderung beglichen ist.
...wäre...

Punkt 2:
...das Problem ist ja, dass Amazon Gebühren verlangt. Diese stehen ja nicht auf meiner Rechnung. Die Gebühren reduzieren allerdings meine Forderungen a. L. Von Amazon gibt es aber keinen Beleg, der alles beinhaltet. Ich bekomme von denen entweder täglich oder für einen 15 Tage Zeitraum eine Abrechnung über deren Gebühren. Was nehme ich da? Getrennten Buchungssatz? Müsste ja, oder? Auf meiner Rechnung dürfen ja keine Amazongebühren stehen!!!

Punkt 3:
Für diese Gebühren werden Steuern fällig.
2,24 auf den Artikel (15% des Wertes)
0,59 auf das Porto (15% des Wertes für Porto)
Beides Gebühren, also 2,83, da es sich bei den 0,59 ja nicht um Porto handelt, sondern um Gebühren fürs Handling, beides mit 19% USt zu versteuern, also 0,54 die ich dafür dem Finanzamt schulde, da es sich um ein Unternehmen aus Luxemburg handelt. Diese 0,54 kann ich wiederum als Vorsteuer geltend machen, also Nullsummenspiel. Richtig?
Wie würden denn die Konten Bewegungen da aussehen (nach dem Beispiel von oben?

(S) Gebühren 2,83
(H) 19% Steuer für Gebühr 0,54
(S) Vorsteuer 19% 0,54
(H) Forderungen a. L. 2,83 (weil es ja meine Forderung gegenüber Amazon mindert)

Wann buche ich die denn ein und mit welchem Beleg? Wie gesagt bekomme ich von Amazon ja nur gesammelte Abrechnungen. Entweder täglich als Summe oder mit der Abrechnung über den Monatszeitraum als Summe (da aber ohne Angabe "inkl. 0% Steuer). Ergo müsste ich ja das tägliche nehmen, weil das monatliche ja unvollständig ist, oder?

Meine Forderung gegenüber Amazon sinkt dann ja und wenn Amazon auszahlt mindere ich einfach Forderungen aus Lieferungen und erhöhe das Bankkonto und fertig. Gebühren und die Steuern dafür sind ja, entsprechend Soll-Besteuerung, berechnet wenn passiert und Forderungen aus Lieferungen ist wieder auf Null.

Hab ich was übersehen, falsch verstanden, etc?

Blick grade echt nicht durch...ist mir zu verworren :D
Bearbeitet: PaddyW - 02.08.2014 01:22:19
Hallo,

erst einmal, bist du Bilanzierer oder Gewinnermittler?

Zweitens, amazon schickt normalerweise eine Abrechnung bzw. Aufstellung über die Gebühren. Normalerweise wird so gerechnet, dass amazon dir zu deinem Verkaufspreis Versandkosten bezahlt und von allem zusammen einen Prozentsatz an Gebühren bzw. Provision abrechnet.

So eine Aufstellung kannst du anfordern, denn du verkaufst ja als Gewerbetreibender. Oft werden nämlich eine Provision und Gebühren veranschlagt, die jeweils gesondert verbucht werden müssen. Und die musst du dem Finanzamt auch nachweisen, genauso wie amazon.

Wenn du von einer UID sprichst und amazon dir die Gebühren ohne Umsatzsteuer ausweist, spricht das für einen innergemeinschaftlichen Warenverkauf. Wickelt Luxemburg bei amazon diesen Verkauf ab?

Wenn amazon so abrechnet wie gerade geschrieben, gibt es denn da einen Hinweis auf Reverse Charge (Leistungsschuld trägt der Leistungsempfänger) und sind auf dieser Abrechnung sowohl deine UID als auch die von amazon enthalten. amazon stellt dir ja quasi seine Leistung in Sachen Vermittlungstätigkeit für den Verkauf der Ware in Rechnung und die Plattform. D.h., du empfängst deren Leistung.

Zum Buchen:

Du buchst einmal deinen Verkauf an den Kunden ganz normal:
Debitor bzw. Forderungen aus LuL an Erlöse aus Warenverkauf / USt.

Dann buchst du nach der Abrechnung, die amazon verpflichtet ist, dir zu geben:
Provision / Gebühren an Kreditor bzw. Verbindlichkeiten aus LuL
Vorsteuer an Kreditor / Verbindlichkeiten (in Monats-UStVA zu melden)
Kreditor / Verbindlichkeiten an USt. (in Monats-UStVA zu melden)

Wenn du das Geld von amazon bekommen hast, buchst du:
Bank an Debitor bzw. Forderungen aus LuL
Kreditor bzw. Verbindlichkeiten aus LuL an Bank

Grundsätzlich rechnet man immer auf der einen Seite die Erlöse und auf der anderen Seite die Aufwendungen dagegen.

Wenn du das gewerbemäßig betreibst, gehe ich davon aus, dass du Ware ein- und verkaufst. Sehe ich das richtig? D.h., du müsstest auch die Aufwände für Wareneinkauf gegen deinen Warenverkauf buchen. Zusammengenommen müsstest du deine Verkäufe wie in einem Warenwirtschaftssystem und nicht wie "sonstige Betriebsausgaben" buchen.

Wenn du Bilanzierer bist, musst du die Abgrenzungen und Rückstellungen i. S. Verbindlichkeiten und Forderungen berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

VG
Zitat
Accountant schreibt:

Wenn du von einer UID sprichst und amazon dir die Gebühren ohne Umsatzsteuer ausweist, spricht das für einen innergemeinschaftlichen Warenverkauf. Wickelt Luxemburg bei amazon diesen Verkauf ab?

Hallo,

das spricht eigentlich nicht für einen innergemeinschaftlichen Warenverkauf, sondern für eine sonstige Leistung. Amazon erbringt hier eine Dienstleistung und diese Gebühren dafür fallen dann unter das reverse charge Verfahren.

Ich finde Paddy hat das eigentlich alles gut erklärt und dargestellt. Und ich würde es auch so lassen. Also er braucht in meinen Augen nur einen Ratschlag für den Beleg.

Also buchen:

Forderung an Erlöse

und bei Geldeingang von Amazon

(S) Bank
(S) Gebühren an Forderung (H)


Geltend zu machen ist immer wenn die Leistung erbracht wurde und eine Rechnung vorhanden ist ODER Geld geflossen ist.
Amazon hat die Leistung erbracht und Geld einbehalten. Du musst es ja nicht an dem Tag buchen, du nimmst nur Buchungsdatum diesen Tag (Bankdatum), Buchen musst du es nur bevor du die Umsatzsteuer abgibst, also spätestens am 9. des Folgemonats bei monatlicher Abgabe.

Dann nimmst du einfach die Liste für den Monat und/oder auch die Tagesausdrucke dazu und heftest die unter Amazon ab. Die Belege sollten halt alle erforderlichen Angaben enthalten. Ansonsten hat ja auch Accountant etwas zu den Belegen geschrieben.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Stimmt, amazon erbringt eine sonstige Leistung nach §13b, und Paddy verkauft Ware. Solange er die Ware nicht außerhalb Deutschlands vertreibt, ist es kein innergemeinschaftlicher Warenverkauf. Mich hat die UID verwirrt. Trotzdem sollten die Erlöse den Warenverkäufen zugeordnet werden, damit mit den Aufwendungen für Wareneinkauf der Rohertrag ersichtlich wird.

Allerdings ist immer noch nicht klar, ob Bilanzierer oder Gewinnermittler.

Zweitens sind Aufwände, wie z.B. Gebühren oder Provisionen Verbindlichkeiten von Paddy (er muss bezahlen) und dürfen nicht gegen Forderungen gebucht werden. In dem Fall sind es lediglich für amazon Forderungen an Paddy.

Drittens: Keine Buchung ohne Beleg. Also muss amazon eine eindeutige Abrechnung liefern, aus der alles hervorgeht. Und die sollte Paddy einfordern.

Es werden immer Erlöse an Forderungen und Aufwände an Verbindlichkeiten gebucht. Auch wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Erlösen entstehen. In der GuV oder Gewinnermitllung werden schließlich die Ausgaben mit den Einnahmen verrechnet, so dass das Ergebnis die durch Gebühren und Provisionen reduzierten Erlöse berücksichtigt.
Hallo,

Guten Morgen. Da haben wir ja zugleich reingeschaut.

Mit den Belegen sind wir uns ja einig, wichtig ist das er falls seine nicht ausreichen, noch die richtigen Belege anfordert und abheftet.

Aber bei solchen Gebühren auch als Beispiel Bankgebühren die werden im Normalsfall immer so verbucht

Alternativ kann er auch buchen bei Geldeingang 15,85€ in der Bank

Bank an Forderung 18,85 €
Gebühr (3€ angenommen) an Bank 3€

So werden auch Bankgebühren verbucht die mit Zahlungseingängen dahergehen z.B. aus dem Ausland
Einen Verstoß gegen Buchführungsregeln, kann ich hier nicht erkennen.

schönen Sonntag

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Frage: Frachtkosten / Messe Buchung

Wir hatten von dem Spediteur DB Schenker eine Rechnung ( Eingangsfracht ) für die  Hintransport der Güter zum Messen erhalten?

Bei uns wurde die Rechnung wie folgt gebucht :

Buchungsatz:           Frachtkosten ( Kostenstelle Marketing)
X Vorsteuer
X an Verbindlichkeit gebucht .

Was eigentlich meiner Meinung nach auch Richtig ist. Es gibt bei unserem Unternehmen einen Interimsmanager er meint das die Rechnung falsch gebucht worden wäre und Richtig wäre es :

Messekosten ( Kostenstelle Marketing)
Vorsteuer
an Verbindlichkeit

Wie wäre es es richtig ? Wofür habe ich das Sachkonto " Frachtkosten" wenn es auf das Sachkonto Messe gebucht werden soll. Ich vermute das der Interimsmanager die Kosten von der Seite Controlling betrachtet und deshalb auf die Messekosten gebucht haben möchte ???

Über Rückantwort freue ich mich

Vielen dank vorab
RECO
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