Anlage buchen

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Hallo,
ich habe ein riesiges Problem.

Bereite gerade den Jahresabschluss vor.

Hilfe hilfe hilfe!!!

Habe als Übernahmesumme für meinen Betrieb 10000 € bezahlt bzw. bezahle dies in Raten.

Wie muss ich diese Summe buchen, da der Gesamtbetrag ja nicht sofort bezahlt wurde???
Brauche Konto und Finanzkonto. Habe mal irgendwo was mit 1700 bzw. 1701 gelesen. Gibt es bei mir aber nicht. Wie muss ich das buchen???


Arbeite mit TZ-Easybuch und SKR03.

Vielen vielen Dank schon mal
Hallo,

da der Gesamtbetrag nicht sofort bezahlt wird,handelt es sich dabei doch um eine Verbindlichkeit, oder?
Die 10000 werden in AV und UV aufgeteilt.

Gruß trooper
Hallo trooper,

leider liegst du falsch mit deiner Aussage, habe dilaila per Mail geantwortet, weil ich nicht sicher war, ob sie hier rein schaut.
Der Kaufpreis von 10.000 € ist als Firmenwert in das AV zu buchen, soweit hast du recht. Da sie aber den Kaufpreis in Raten zahlt, ist es wie ein Darlehen, was der Verkäufer gewährt. Daher ist es eine Passivposition und kein Umlaufvermögen. Das wäre es nur, wenn sie den Kaufpreis bar oder über Banküberweisung gezahlt hätte (Aktivtausch).
Da sie aber den Kaufpreis abstottert, hat sie Verbindlichkeiten (nicht zu verwechseln mit Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung) gegen Dritte. Leider hat der SKR 03 Kein Konto dafür, deshalb habe ich geraten, das konto Verbindlichkeiten gegen Kreditinstituten zu kopieren und es "Verbindlichkeiten gegen Dritte (Name des Verkäufers) zu nennen.
Die Raten werden dann gegen dieses Konto gebucht, bis es auf null steht.

Machen wir in unserem Büro auch immer so und wurde sowohl von der IBB als auch vom FA anerkannt.

Viele Grüße Ralf
Hallo Scorpion2,

ich hab es schon mit Verb. als Passivkonto gemeint. Das es sich dabei alles um Firmenwert handelt ist mir nicht schlüssig aus den 10000. Mit meinem 2ten Satz meinte ich, dass die 10000 eben in Anlagevermögen und Umlaufvermögen aufgeteilt werden müssen. Dilaila2007 muss seine gekaufte Bilanz und die Vermögensgegenstände analysieren. Der Firmenwert ist laut §255

Zitat
(4) Als Geschäfts- oder Firmenwert darf der Unterschiedsbetrag angesetzt werden, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Der Betrag ist in jedem folgenden Geschäftsjahr zu mindestens einem Viertel durch Abschreibungen zu tilgen. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts kann aber auch planmäßig auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen er voraussichtlich genutzt wird.

Grüße trooper
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