ich hab ein Handy über 499,95 Euro brutto und müßte das in irgendein Konto vom Anlageverzeichniss buchen.
Hinweiss: Ich bin dazu aufgefordert worden, von 2003 diese Posten nachzureichen, da ich diese bis dato noch nie eingereicht hatte. Sprich = Handy ist aus 2003. Ergo = nix mit Pool.
janein... abhängig davon, wie du es meinst. Es gibt ja einmal BGA als Konto wo ich z.B. einen Tacker, Büroklammern oder ähnliches absetze. Und dann gibt es größere Investistionen, die ich gemäß AFA über mehrere Jahre (Schrank = 10 Jahre) abschreiben muß.
Da ich aber kürzlich gemerkt habe, das ich anderswo schon was falsch gemacht habe, erkläre ich es hier n bissel detailierter.
ICH unterscheide zwischen 2 Dinge.
Ausgangsrechnungen = Kunde nimmt eine Dienstleistungen in Anspruch die ich ihn in Rechnung stelle. [code] 1000 Kasse = soll = 119 euro 1776 Umsatzsteuer 19% = haben = 19 euro 8400 Erlöse = haben = 100 euro[/code]
Eingangsrechnungen = unterscheide ich zwischen 2 Rechnungsarten. Kunde kauft Computer. Dieser muß natürlich vorher eingekauft werden. (50 euro) [code] 1000 Kasse = soll = 119 euro 1776 Umsatzsteuer 19% = haben = 19 euro 8400 Erlöse = haben = 100 euro
1000 Kasse = haben = 50 euro 1576 Anrechnenbare Vorsteuer 19% = soll = 7,98 euro 3400 Wareneingang 19% = soll = 42,02 euro [/code]
Soweit sollte das alles korrekt sein. Das ist ja noch relativ leicht.
Aber nun kommt für mich die 2te Eingangsrechnungsform. Und zwar wenn ich was für das Unternehmen einkaufe. Bzw. Kosten absetze. Wie gibt es dann auch wieder 2 Unterarten. Einmal die Kosten, die gebucht werden und nicht mehr weiterbehandelt werden müssen. z.b. Telefonkosten (Privatanteil lasse ich jetzt mal weg [100% Firmennutzung]). Die andere Eingangsrechnung wären dann Kosten, die als Vermögen gelten. Sprich = diese muß ich weiterbehandeln.
Beispiel: Ich kaufe einen Schrank für 750 Euro. [code] 1000 Kasse = haben = 750 euro 490 Sonstige Betriebs-/Geschäftsausstattungen = soll = 630,25 euro 1576 Anrechnenbare Vorsteuer 19% = soll = 119,75 euro [/code]
So... auch DAS sollte noch korrekt sein. Damit habe ich die normale Steuererklärung fertig. Nun muß der Schrank noch in der EÜR auftauchen. Denn das Teil is ja Anlagevermögen und taucht so nicht auf. Wenn ich den Schrank nicht weiterbehandle, dann hab ich in der EÜR nur die 19% Vorsteuer (119,75) drin.
Aus diesem Grund habe ich dann noch den Punkt: Anlageverzeichniss. Dort muß ich den Schrank nun auch nochmal buchen. Hier gelten aber andere Konten. (nicht SRK03/04). Einige bekannten Kontennamen sind zwar vorhanden... aber es gibt halt einige neue.
Alle "Art des Anlagesguts" Orginalgröße:
Alle "Kategorie der Abschreibung" Orginalgröße:
Fehlermeldung, wenn Anlage mit mit Abschreibung passend ist. DAS passiert mir SEHR häufig !!! Orginalgröße:
Erfolgreiches Anlegen der Abschreibung über 10 Jahre. Orginalgröße:
Nur ob der Schrank wirklich in: "4830 Abschreibung auf Sachanlagen (ohne Afa auf Kfz und Gebäude)" passt wäre hier schonmal fraglich. Besonders das in den Klamern irritiert mich. Soll wohl heißen, das 4830 keine Abschreiben für KFZ und Gebäude rein dürfen.
so... uff.. Hoffe, das ich das jetzt alles Verständich rübergebracht habe. Wie gesagt liegt mein Problem beim letzten (das mit den Bildern)
lord_icon quote: ich hab ein Handy über 499,95 Euro brutto und müßte das in irgendein Konto vom Anlageverzeichniss buchen.
Da das Handy aus der Bilanz 2003 kommt, wäre es dort unter 480 GWG´s bis 410 Euro einzubuchen gewesen und dann als Sofortabschreibung, Kto. 4855, wieder auszubuchen. Man hatte auch ein Wahlrecht es zu aktivieren, dann wäre es über AV mit der ND abzuschreiben.
In deinem Beispiel hatte das Programm schon Recht, wenn du das WG als BGA aktivierst, wird es auch über Sachanlagen abgeschrieben.
Das Kto. 4822 verwendest du, wenn du ein immaterielles WG aktivierst (Kto. 10 - 35).
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150€ (410 € bei Anschaffung bis 2007)
alles klar. Hab das mit der Klammer doch tatsächlich nicht beachtet. Bis zum 31.12.06 kann ich da ja alles reinschmeißen, was bis 410 € grenze geht.
Zitat
Man hatte auch ein Wahlrecht es zu aktivieren, dann wäre es über AV mit der ND abzuschreiben.
Ich täte es gern aktivieren. Für mich ja jetzt eh egal. Ausgehend vom Jahr 2009 hab ich es nicht mehr in den Büchern. Aber ich vermute mal, das das FA es lieber sieht.
Aber welches Gegenkonto müsste ich auswählen ? 4860 = Abschreibung auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter => wäre für mich am plausibelsten und würde auch Buchbar sein. (Also ohne den Fehler, das die Konstellation nicht passend ist)
Edit: Arghh... Das handy kostet ja 430,99 netto und übersteigt ja somit die 410 Euro GWG Grenze. Somit darf ich das da ja garnicht reinpacken.
ICh bin jetzt soweit das Handy ins: 410 Geschäftsausstattung gegen 4843 Absetzung gegen aussergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sonstiger Wirtschaftsgüter
Konstellation selbst ist EÜR komform. Aber "aussergewöhnliche" Abnutzung... da springt mir das FA doch bestimmt aufs Dach bzw. will Erlärung haben. (oder ?)
vvlt ja auch auf 490 Sonstoge Betriebs-/Geschäftsaustattung (Anlagevermögen)
Musst du es denn in 2003 sofort wieder ganz abschreiben.
Klingt wie eine Frage, obwohl kein ? da ist.
Wobei es aber egal ist, da ich es gerne Abschreiben möchte, da ich dadurch im ersten Jahr nicht derartig im Minus bin, das das FA anzweifelt = wo hat der das ganze Geld her. Wenn ich es schön über 3 Jahre Aschreibe, hab ich bis 2006 noch was davon.
Fraglich ost halt nur, ob: 4843 Absetzung gegen aussergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sonstiger Wirtschaftsgüter
nicht ein bissel agressiv klingt. Vllt. ist ja das Konto doch passend und ich stelle mir da nur was falsches drunter vor. "aussergewöhnliche" muß ja nichts schlimmes sein. Oder ?
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