Hallo Zusammen,
ich bräuchte bitte eure fachliche Meinung zum folgenden Sachverhalt:
die Rechnung (RG-Datum 04.11.2024) für die Fortbildung (Seminar vom 03.02.2025 bis 07.02.2025) ist in 11/2024 eingegangen und wurde ebenfalls in 11/2024 bezahlt.
Und so wurde sie in 11/2024 gebucht: Fortbildungskosten an ARA (SK 1900)
Und nun kommt der WP uns sagt, dass ARA in dem Fall falsch, ist weil der zeitliche Bezug (Monate) fehlt. Richtig ist das Konto "sonstige Vermögensgegenstände" (1300).
Ich dachte immer, ich bebuche das SK "sonstige Vermögensgegenstände" (1300) nur, wenn ich den ERTRAG im Berichtsjahr habe und den Zahlungseingang im Folgejahr erwarte.
Hier habe ich aber die Zahlung im Berichtsjahr und Aufwand im Folgejahr.
Die Antwort/Begründung der Wirtschaftsprüfer auf die Frage "warum nicht ARA" war, "weil das Seminar NUR in EINEM Monat stattgefunden hat. Hätte das Seminar mehrere Monate gedauert, wäre ARA (1900) richtig".
Was ist eure Meinung dazu?
Danke vorab
Viele Grüße
ich bräuchte bitte eure fachliche Meinung zum folgenden Sachverhalt:
die Rechnung (RG-Datum 04.11.2024) für die Fortbildung (Seminar vom 03.02.2025 bis 07.02.2025) ist in 11/2024 eingegangen und wurde ebenfalls in 11/2024 bezahlt.
Und so wurde sie in 11/2024 gebucht: Fortbildungskosten an ARA (SK 1900)
Und nun kommt der WP uns sagt, dass ARA in dem Fall falsch, ist weil der zeitliche Bezug (Monate) fehlt. Richtig ist das Konto "sonstige Vermögensgegenstände" (1300).
Ich dachte immer, ich bebuche das SK "sonstige Vermögensgegenstände" (1300) nur, wenn ich den ERTRAG im Berichtsjahr habe und den Zahlungseingang im Folgejahr erwarte.
Hier habe ich aber die Zahlung im Berichtsjahr und Aufwand im Folgejahr.
Die Antwort/Begründung der Wirtschaftsprüfer auf die Frage "warum nicht ARA" war, "weil das Seminar NUR in EINEM Monat stattgefunden hat. Hätte das Seminar mehrere Monate gedauert, wäre ARA (1900) richtig".
Was ist eure Meinung dazu?
Danke vorab
Viele Grüße













