ARAP Miete

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[ geschlossen ] ARAP Miete
Hallo,

wie würdet ihr folgenden fall buchen:
Die mtl. miete wird im dezember 08 für 01/09 gezahlt. in der miete ist vorsteuer enthalten. ist die vorsteuer im alten jahr abzugsfähig? oder bucht man komplett auf ARAG? im vertrag steht, dass die miete jeweils zum 01. des monats fällig wird.

wie ist da die rechtslage, weiß das jemand? viele Dank :wink:

LG
fibu+
Hi Fibu+,

Buchung:

Mietaufwand an Bank (brutto)
ARAP an Mietaufwand (netto)

Buchung im neuen Jahr:
Mietaufwand an ARAP (netto)

Diesen Sachverhalt haben wir vielfach bei uns im Kurs besprochen und genau so gebucht! Bin mir also ziemlich sicher.

Liebe Grüße
Ponschie
hallo ponschie,

vielen Dank!!! kannst du mir auch sagen wieso der vorsteuerabzug bereits im alten jahr möglich ist, obwohl der leistungszeitraum neues jahr ist? dachte erst wenn die "leistung" vollbracht ist, kann man die vorsteuer abziehen.

Viele Grüße und Danke

fibu+
Also unser Kursleiter hat es so erklärt, dass bei Dauerverträgen wie Mietverträgen die Leistung auch im voraus als erbracht gilt. Es besteht ja sozusagen ein Dauerleistungsvertrag. Man erhält ja auch keine Rechnung für die Miete sondern hat als Grundlage den Mietvertrag. Außerdem hat man ja bereits die Verfügungsmacht über den Mietgegenstand und eine entsprechende Kündigungsfrist, so dass es ja quasi feststeht dass die Leistung im neuen Jahr erbracht wird.

Übringens unser Kursleiter ist Buchprüfer beim FA! Der sollte das ja eigentlich wissen. Ich hoffs mal, denn ich verlass mich voll auf das, was ich dort gelernt hab. :P

LG
Ponschie
supi Danke!
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