Hallo,
m.E. können Ausmerksamkeiten an Arbeitnehmern aus besonderem Anlaß zu bis zu 40 EUR brutto steuerfrei geleistet werden.
Kürzlich wurden Belege eingereicht, die sowohl Aufmerksamkeiten zur Verabschiedung in die Mutterschaft als auch ein paar Wochen später zur Geburt des Kindes betreffen.
Diese Belege ergeben zusammen eine Summe, die größer als 40 EUR ist.
Ist es rechtens diese Aufmerksamkeiten als für 2 getrennte besondere Anlässe anzusehen?
Da allein der Beleg für die Verabschiedung bereits über mahr als 36 EUR ist, stellt sich die Frage wie diese Belege als Aufmerksamkeiten zu buchen sind .
Meines Erachtens nach können zu beiden Anlässen jeweils 40 EUR auf das Konto "lohnsteuerfreie Aufwendungen an Arbeitnehmer" gebucht werden.
Sehe ich das richtig?
Grüsse
Anreisa
m.E. können Ausmerksamkeiten an Arbeitnehmern aus besonderem Anlaß zu bis zu 40 EUR brutto steuerfrei geleistet werden.
Kürzlich wurden Belege eingereicht, die sowohl Aufmerksamkeiten zur Verabschiedung in die Mutterschaft als auch ein paar Wochen später zur Geburt des Kindes betreffen.
Diese Belege ergeben zusammen eine Summe, die größer als 40 EUR ist.
Ist es rechtens diese Aufmerksamkeiten als für 2 getrennte besondere Anlässe anzusehen?
Da allein der Beleg für die Verabschiedung bereits über mahr als 36 EUR ist, stellt sich die Frage wie diese Belege als Aufmerksamkeiten zu buchen sind .
Meines Erachtens nach können zu beiden Anlässen jeweils 40 EUR auf das Konto "lohnsteuerfreie Aufwendungen an Arbeitnehmer" gebucht werden.
Sehe ich das richtig?
Grüsse
Anreisa