Folgender Fall:
- Fa. hat vertragliche (1.) Forderung (Beratungshonorare) an Kunde am 1.3.14 i.H.v. 150 TEUR + USt.
- Rechn. an Kunde am 1.3. zugegangen, zahlbar bis 1.4., aber Kunde zahlt nicht
- Vertragl. neue (2.) Forderung am 1.6. i.H.v. 100 TEUR + USt.
- keine Rechnung erstellt, sondern Fa. und Kunde schließen Vergleich (am 1.9.) über insgesamt 200 TEUR + USt. u. Kunde zahlt am 1.10. nach Zugang Rechnung am 1.9.
- Fa. hat also 50 TEUR durch Vergleich "verloren".
FRAGEN:
- (Wie) Kann die Fa. einen Verlust i.H.v. 50 TEUR steuerlich geltend machen? (Buchungssätze ?)
Normale Forderungabschreibungen /EWB gleichen ja nur die zuvor gebuchten UE aus (GuV=0). Hat die Fa. jedoch nicht einen (immateriellen oder materiellen) Schaden erlitten, wenn z.B. Waren/Vorleistungen im Vertrauen auf die ursprüngl. Ford. gekauft wurden...?
Danke für Hinweise!
- Fa. hat vertragliche (1.) Forderung (Beratungshonorare) an Kunde am 1.3.14 i.H.v. 150 TEUR + USt.
- Rechn. an Kunde am 1.3. zugegangen, zahlbar bis 1.4., aber Kunde zahlt nicht
- Vertragl. neue (2.) Forderung am 1.6. i.H.v. 100 TEUR + USt.
- keine Rechnung erstellt, sondern Fa. und Kunde schließen Vergleich (am 1.9.) über insgesamt 200 TEUR + USt. u. Kunde zahlt am 1.10. nach Zugang Rechnung am 1.9.
- Fa. hat also 50 TEUR durch Vergleich "verloren".
FRAGEN:
- (Wie) Kann die Fa. einen Verlust i.H.v. 50 TEUR steuerlich geltend machen? (Buchungssätze ?)
Normale Forderungabschreibungen /EWB gleichen ja nur die zuvor gebuchten UE aus (GuV=0). Hat die Fa. jedoch nicht einen (immateriellen oder materiellen) Schaden erlitten, wenn z.B. Waren/Vorleistungen im Vertrauen auf die ursprüngl. Ford. gekauft wurden...?
Danke für Hinweise!