Hallo!
Der zu zahlende Betrag aus dem Beitragsachweis für geringfügig Beschäftigte wird von der Knappschaft monatlich abgebucht.
Nun hat eine Buchhaltering den gesamten Betrag, ohne ihn auf die Beitragsgruppen aufzusplitten, einfach auf Konto 3740 (SKR04) "Verb. im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht.
Ich würde ihn Splitten und Beiträge und Umlagen auf 6110 "Gesetzliche soziale Aufwendungen" und die "einheitliche Pauschsteuer" auf 6036 "Pauschale Steuern für Minijobber" buchen.
Da ich aber kein gelernter Buchhalter bin, könnte ja sein, dass ich falsch liege.
Was ist der bessere Weg?
Danke an alle, die helfen können.
Der zu zahlende Betrag aus dem Beitragsachweis für geringfügig Beschäftigte wird von der Knappschaft monatlich abgebucht.
Nun hat eine Buchhaltering den gesamten Betrag, ohne ihn auf die Beitragsgruppen aufzusplitten, einfach auf Konto 3740 (SKR04) "Verb. im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht.
Ich würde ihn Splitten und Beiträge und Umlagen auf 6110 "Gesetzliche soziale Aufwendungen" und die "einheitliche Pauschsteuer" auf 6036 "Pauschale Steuern für Minijobber" buchen.
Da ich aber kein gelernter Buchhalter bin, könnte ja sein, dass ich falsch liege.
Was ist der bessere Weg?
Danke an alle, die helfen können.
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt
und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.