Ausgaben für die Knappschaft

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Ausgaben für die Knappschaft
Hallo!

Der zu zahlende Betrag aus dem Beitragsachweis für geringfügig Beschäftigte wird von der Knappschaft monatlich abgebucht.
Nun hat eine Buchhaltering den gesamten Betrag, ohne ihn auf die Beitragsgruppen aufzusplitten, einfach auf Konto 3740 (SKR04) "Verb. im Rahmen der sozialen Sicherheit" gebucht.

Ich würde ihn Splitten und Beiträge und Umlagen auf 6110 "Gesetzliche soziale Aufwendungen" und die "einheitliche Pauschsteuer" auf 6036 "Pauschale Steuern für Minijobber" buchen.

Da ich aber kein gelernter Buchhalter bin, könnte ja sein, dass ich falsch liege.
Was ist der bessere Weg?

Danke an alle, die helfen können.
Hätte mir mein Dozent damals erklärt, warum er einmal "Delkredere" sagt und dann später "Wertberichtigung", wäre ich vielleicht Steuerberater geworden.
Da solltest du vorher aber die Buchungen ansehen, die aus der Lohn-/Gehaltsabrechnung gemacht wurden. Hier wird doch schon auf die Aufwandskonten gebudht und die zu zahlenden Beträge auf die einzelnen Verbindlichkeitskonten. Und die tatsächliche Zahlung (hier Abbuchung) ist dann ganz logisch gegen das Verbindlichkeitskonto.
Hallo Jonsereds,

sogehts hat dir ja schon eine Antwort gechrieben. Ich möchte noch was hinzufügen.

Ich arbeite mit LEXWARE financial office und bin in der Buchhaltung und im Lohn-und Gehalt tätig.

Das Buchhaltungsprogramm erstellt automatisch eine Buchungsliste, nach der gebucht wird.
Nehme an, dass machen die anderen Buchhaltungsprogramme auch. Keine Buchhalterin wird noch manuell die Konten rausuchen und
selbst buchen in der heutigen Zeit der Digitalisierung. Also brauchst du dir keine Gedanken darüber zu machen, ob das so richtig ist
und stimmt oder ob die Buchhalterin doch besser ein anderes Konto hätte nehmen können.
Es wird gebucht nach automatisch ertellter Buchungsliste aus dem Programm.

Deine Aufgabe als in der Buchhaltung tätige Person wird darin bestehen, den Kontoauszug zu buchen und da ist es dann so, wie
sogehts dir geschrieben hat, dann bucht man gegen die Verbindlichkeitskonten aus Lohn-und Gehalt bzw. Lohn-und Gehalt
Verrechnungskonto.

Bei manchen Buchhaltungsprogrammen läuft dieser Prozess ganz automatisch ab d.h. die Buchhaltungsprogramme können das
selbständig verbuchen.

LG
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