Ausgangsrechnung: Rechnung dieses Jahr, Leistung teilw. Vorjahr

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Ausgangsrechnung: Rechnung dieses Jahr, Leistung teilw. Vorjahr
Moin zusammen,

ich zerbreche mir gerade den Kopf über folgenden Sachverhalt:

Eine KG (Bilanzierer und Sollversteurer) hat eine Rechnung in 2022 erstellt, bei der die erbrachte Leistung ins Vorjahr (2021) fällt. Für das Jahr 2021 wird gerade der Jahresabschluss erstellt. Wie berücksichtige ich das nun korrekt in der Bilanz? Mein Gedankengang ist nun der, die Rechnung in voller Höhe netto in 2021 einzubuchen und den Anteil, der auf 2022 fällt, auf "unfertige Leistungen" zu packen. Ist das korrekt? Und darf ich dann überhaupt mein Erlöskonto um diesen Betrag saldieren? Meiner Meinung nach gilt das Saldierungsverbot, bin mir aber nicht sicher.

Ich würde nun wie folgt buchen:
Debitorisch an Erlöskonto und zusätzlich unfertige Leistung 1095 (SKR 04) an Bestandsveränderung (Konto 4815).

Ist mein Gedankengang richtig?

Danke schon mal für die Unterstützung :)
Hallo,

ich habe mir über diesen Sachverhalt Gedanken gemacht, kann deine Gedankengänge aber nicht ganz nachvollziehen. Sorry.
Vielleicht könntest du den Sachverhalt noch etwas genauer beschreiben.

Als erstes muss man abklären, ob es sich um eine Ausgangsrechnung handelt. (Ich vermute das, weil geschrieben steht ....hat eine Rechnung erstellt)

Wer erstellt den Jahresabschluss, der Steuerberater oder macht ihr das selber. Wenn ja, gibt es dafür Checklisten für den Jahresabschluss mit Abstimmung der
Konten.
Die Rechnung in 2021 netto in voller Höhe  einzubuchen ist richtig, da die Leistungserbringung in diesem Zeitpunkt war. Das kann ich noch nachvollziehen.
Wenn die Leistungserbringung ins Vorjahr fällt ist sie doch vollbracht. Warum dann nochmals eine "unfertige Leistung" Diesen Begriff kenne ich nicht, sondern
nur den Begriff "Teilleistung". Wir hier im Forum wissen ja nicht, was ihr für Leistungen habt.
Also ich komm da mit deiner Frage gedanklich nicht mit.

Gibt man die Stichwörter "Leistung im alten Jahr - Rechnung im Folgejahr ein" im Internet findet man Lösungen.
Da wird die Ausgangsrechnung dann als "sonstige Verbindlichkeit" im Jahresabschluss behandelt, die Eingangsrechnung entsprechend als "sonstige Verbindlichkeiten"

Was ich mich auch noch gefragt habe, ist was das mit dem Konto Bestandsveränderungen auf sich hat.
Den Buchungssatz, den du hier angeboten hast, kann ich nicht nachvollziehen.
Möchtest du nur Abschlussbuchungen für das Jahr 2021 machen oder auch diese im Folgejahr gleich mit auflösen ?
Der Zahlungsfluss wird ja erst im neuen Jahr sein.
Zitat
Eine KG (Bilanzierer und Sollversteurer) hat eine Rechnung in 2022 erstellt, bei der die erbrachte Leistung ins Vorjahr (2021) fällt.

Zitat
die Rechnung in voller Höhe netto in 2021 einzubuchen und den Anteil, der auf 2022 fällt, auf "unfertige Leistungen" zu packen.

was für ein anteil?
anteil von was für einer leistung?

ist die leistung nun ganz erbracht in 2021 oder nur teilweise?
oben steht was anderes.
Bearbeitet: graf*zahl - 22.08.2023 00:53:28
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