Auslagen buchen

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Auslagen buchen, Auslagen buchen
Guten Tag!!

Ich will gleich im Vorraus sagen ich bin völlig neu in der MAterie Buchhaltung.

ich muss eine Auslagen buchen und weiß leider nicht welche konten ich bebuchen muss.

Es ist so wir bekommen Rechnungen von z.b. Freiberufler manche mit manche ohne Mwst. die berechnen uns den Ihrer Auslagen
(ich weis nicht mal ob Sie Ihre Auslagen richtig weiterberechnen) wie werden diese Auslagen gebucht ? extra ? als durchlaufenden Posten
oder komplett in den Aufwand z.b. Fremdleistung???

Können wir die Auslagen gelten machen (UstVA)????

was soll ich jetzt machen ?????

Bitte helf mir... :o  :o  :o  :o  :o
Könnte man den Sachverhalt auch vereinfacht so zusammen fassen, das

Ihr Eingangsrechnungen  bekommt mal mit und ohne Umsatzsteuer. Und du willst wissen wie man diese bucht/behandelt ?

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 15.03.2013 13:19:13
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich selbst bin noch Recht neu in dieser Materie, aber versuche es mal zu erklären.
ABER alles unter Vorbehalt, denn ich sehe meine jetzige Aussage selbst als eine Art Eigenstudium an.

Ich gehe davon aus, dass alle Deine Rechnungen von Personen / Firmen stammen die Ihren Sitz in Deutschland haben.

Beispiel 1:
Du bekommst eine Rechnung in Höhe von 119,- Euro von einer Person gesendet. Diese Rechnung enthält keine MwSt. da die Person den Zusatz mit aufgenommen hat, dass die Rechnung der Kleinunternehmerreglung obliegt.
Buchung wie folgt.
Du buchst die Rechnung als "Ausgabe" z..B. Betriebsausgaben in Höhe von 100,- in Netto, da ja keine MwSt. in der Rechnung vorliegt. Am Monatsende, sofern du jeweils. zum 10. eines Monats die Vorsteueranmeldung absenden musst. Kannst Du keine Vorsteuer geltend machen!
Deine real entstandenen Kosten entsprechen 119,- Euro

Beispiel 2:
Du bekommst eine Rechnung in Höhe von 119,- Euro von einer Firma gesendet. Diese Rechnung weist eine MwSt. in Höhe von 19% auf.
Buchung wie folgt.
Du buchst die Rechnung als "Ausgabe" z..B. Betriebsausgaben in Höhe von 119,- in Brutto, da ja eine MwSt in Höhe von 19% in der Rechnung vorliegt. Am Monatsende, sofern du jeweils. zum 10. eines Monats die Vorsteueranmeldung absenden musst. Kannst Du eine Vorsteuer in Höhe von 19% (in diesem Fall 19,- Euro geltend machen!
Deine real entstandenen Kosten entsprechen 100,- Euro

Ich hoffe, ich habe es verständlich ausgedrückt.

ABER bitte mit Vorbehalt zu lesen. Ich hoffe ein erfahrener User schreibt ob es richtig ist, oder ich völlig daneben liege. Ist eine Eigenschulung für mich gewesen :-9

Gruß
Tobias
Bearbeitet: Affiliate - 27.03.2013 17:19:59
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