Bauleistung §13b

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[ geschlossen ] Bauleistung §13b
Hallo an alle,

ich habe folgendes Buchungsproblem
-Unsere Büroräume haben einen neuen Anstrich erhalten. Die Rechnung dafür liegt nun vor.
 Die Rechnung wurde Netto und mit Vermerk auf §13b ausgestellt. Eine Freistellungsbescheinigung
wurde auch dazugelegt. Wie muss ich nun das ganze verbuchen?

DATEV -SKR 04 - Bilanzierer - Sollversteuerung

Kommt diese Rechnung auf das Konto 6335-Instandhaltung betrieblicher Räume- mit Schlüssel 94 davor oder
muss es auf das Konto 5920 - Bauleistungen eines im Inland ans. UN. ?

Recht herzlichen Dank schonmal

Liebe Grüße
Gol
Hallo gol,

ich kann dir lediglich sagen, wohin ich solche Rechnungen als EÜRechner im EKR03 verbuche. Vielleicht hilft dir das ja oder bringt dich evtl. auf einen "SKR04 Weg".

Binde ich Subunternehmer und erhalte für deren erbrachte Leistungen die Rechnung, dann sind das ebenfalls Nettorechnungen mit Vermerk auf §13b für die ich die UST zahle. Diese buche ich als Fremdleistungen Kto.3100.

Wie ich neulich erfahren habe, muss man bzw ich zusätzlich aber noch eine weitere Buchung vornehmen, die da angeblich lautet

abziehbare Vorsteuer nach §13b UstG 19% - an - Umsatzsteuer nach §13b UstG 19%

1577 - an - 1787

Vielleicht kann ein Experte auch bestätigen, dass das so richtig sein soll.
@gol
Ich würde 5920 nehmen damit alles richtig geschlüsselt ist.
Bearbeitet: BiBu+ - 10.04.2011 16:41:25
Beste Grüße BiBu
Hallo Leute,

nutzt im jeden Fall das Automatikkonto von DATEV.

Als Leistungsempfänger schuldet man die USt. Kann diese aber als Vorsteuer sofort wieder geltend machen.

Dies wird in der USt-VA auch separat dargestellt. Sobald Ihr das entsprechende Automatikkonto ansprecht, übernimmt er es direkt und korrekt in die USt-VA.

Liebe Grüße


Stephan
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