Hallo Ihr Lieben,
ich brauche Mal Eueren kompetenten Rat!
Ich muss einige Belege verbuchen. Es handelt sich um "Mal schön essen gehen"...
Zwei Belege sind für das Essen mit dem Arbeitnehmer, bis 40 € - ist klar. Ich habe gelesen, dass nur 2 Veranstaltungen bis 40 € und ings. 110 € brutto im Wirtschaftsjahr erlaubt sind. Diese sind in voller Höhe abzugsfähig. Sieht Ihr das auch so? ))
Aber es gibt die Belege, wo nur z.B. nur Geschäftsführer mit einem Gesellschafter essen waren. Hier habe ich ein Problem. Es ist keine Bewirtung. Sind diese Bewirtungskosten / Vorsteuer - abzugsfähig??... Wir verbuche ich diesen Beleg? Wir haben eine GmbH...
(SKR-03, Bilanz...)
Ich danke Euch vielmals!!!
Vic
ich brauche Mal Eueren kompetenten Rat!
Ich muss einige Belege verbuchen. Es handelt sich um "Mal schön essen gehen"...
Zwei Belege sind für das Essen mit dem Arbeitnehmer, bis 40 € - ist klar. Ich habe gelesen, dass nur 2 Veranstaltungen bis 40 € und ings. 110 € brutto im Wirtschaftsjahr erlaubt sind. Diese sind in voller Höhe abzugsfähig. Sieht Ihr das auch so? ))
Aber es gibt die Belege, wo nur z.B. nur Geschäftsführer mit einem Gesellschafter essen waren. Hier habe ich ein Problem. Es ist keine Bewirtung. Sind diese Bewirtungskosten / Vorsteuer - abzugsfähig??... Wir verbuche ich diesen Beleg? Wir haben eine GmbH...
(SKR-03, Bilanz...)
Ich danke Euch vielmals!!!
Vic