Hallo,
ich weiß gerade nicht weiter bei der Bilanzierung nach IFRS.
Ich habe folgenden Fall in meiner Übung zu bearbeiten:
Zum 31.12.11 besitzt eine Firma Xy Forderungen aLuL von 45.000€. Das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen war in den vergangenen Jahren auf 3% geschätzt worden. Aufgrund von Analysen Mitte 2012 wird das Ausfallrisiko mit 2% angesetzt.
Beim Kunden A wurde das Insolvenzverfahren bei dem Schuldner im Jahr 2012 eröffnet. Die Firma Xy hat Forderungen von 4500€ beim Kunden A.
Bei Kunde B wird vermutet, dass Firma xy nur noch die Hälfte der FOrderung (2000€) vereinnahmen wird.
Unternehmenssteuer: 30%
Ich bin mir unschlüssig darüber, ob ich eine Abschreibung bei den Forderungen vornehmen muss oder nicht.
Außerdem weiß ich nicht, ob ich nur die Forderungen vom Kunden A und B berücksichtigen muss oder ob ich auch die 45000€ beachten muss.
Ich habe also folgende BS beim Kunden A:
Forderung an 2925 € Ertrag
1575 Umsatzsteuer
Zweifelhafte Forderung an Forderung 4500 €
Einstellung in EWB an EWB von Forderungen 58,5 € (2925*2%)
BS beim Kunden B:
Forderung an 1300 Ertrag
700 Umsatzsteuer
Zweifelhafte Forderung an Forderung 2000 €
Einstellung in EWB an EWB von Forderungen 650€ (1300*50%)
Ist das vollständig und korrekt.
Außerdem habe ich noch einen Fall:
In den Sachanlagen befindet sich ein selbst erstelltes Patent von 2008. (1.Juli) Das Patent wurde 2008 mit 13.000 € angesetzt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Im JAhr 2012 bringt das Patent seit 2012 nur noch den halben Ertrag ein. Im Rahmen der Bilanzerstellung (März 2013) wird nach #Schätzungen erwartet, dass da Patent ab 2014 nun keine Verwendung mehr finden wird.
Hier weiß ich nicht wie ich buchen soll.
(Die Bilanz muss laut Aufgabenstellung zum 31.12.2012 aufgestellt werden.)
Ich bin für wirklich für jede Hilfe dankbar.
LG
ich weiß gerade nicht weiter bei der Bilanzierung nach IFRS.


Ich habe folgenden Fall in meiner Übung zu bearbeiten:
Zum 31.12.11 besitzt eine Firma Xy Forderungen aLuL von 45.000€. Das allgemeine Ausfallrisiko von Forderungen war in den vergangenen Jahren auf 3% geschätzt worden. Aufgrund von Analysen Mitte 2012 wird das Ausfallrisiko mit 2% angesetzt.
Beim Kunden A wurde das Insolvenzverfahren bei dem Schuldner im Jahr 2012 eröffnet. Die Firma Xy hat Forderungen von 4500€ beim Kunden A.
Bei Kunde B wird vermutet, dass Firma xy nur noch die Hälfte der FOrderung (2000€) vereinnahmen wird.
Unternehmenssteuer: 30%
Ich bin mir unschlüssig darüber, ob ich eine Abschreibung bei den Forderungen vornehmen muss oder nicht.
Außerdem weiß ich nicht, ob ich nur die Forderungen vom Kunden A und B berücksichtigen muss oder ob ich auch die 45000€ beachten muss.
Ich habe also folgende BS beim Kunden A:
Forderung an 2925 € Ertrag
1575 Umsatzsteuer
Zweifelhafte Forderung an Forderung 4500 €
Einstellung in EWB an EWB von Forderungen 58,5 € (2925*2%)
BS beim Kunden B:
Forderung an 1300 Ertrag
700 Umsatzsteuer
Zweifelhafte Forderung an Forderung 2000 €
Einstellung in EWB an EWB von Forderungen 650€ (1300*50%)
Ist das vollständig und korrekt.
Außerdem habe ich noch einen Fall:
In den Sachanlagen befindet sich ein selbst erstelltes Patent von 2008. (1.Juli) Das Patent wurde 2008 mit 13.000 € angesetzt und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
Im JAhr 2012 bringt das Patent seit 2012 nur noch den halben Ertrag ein. Im Rahmen der Bilanzerstellung (März 2013) wird nach #Schätzungen erwartet, dass da Patent ab 2014 nun keine Verwendung mehr finden wird.
Hier weiß ich nicht wie ich buchen soll.
(Die Bilanz muss laut Aufgabenstellung zum 31.12.2012 aufgestellt werden.)
Ich bin für wirklich für jede Hilfe dankbar.
LG