hallo, ich bin studentin und schreibe in 2 Wochen eine bilanzierungsklausur und ich brauche unbedingt Hilfe bei 2 Aufgaben weil ich überhaupt nicht damit klar komme! ich hoffe mir kann hier jemand helfen! ich wäre euch super dankbar!
Die Aufgabe 1:
Die GmbH hatte am 12.12.t1 die Anzahlung eines kunden(11,9 Teur) korrekt gebucht (Erhaltene Anzahlung 10 Teur, Umsatzsteuer 1,9 Teur). Die GmbH hatte daraufhin am 29.12.t1, vor Inventur, an den kunden F die entsprechenden Waren geliefert (Verkaufspreis 11,9 Teur Brutto). Vereinbarungsgemäß hat der Kunde ein Rüggaberecht für die Waren bis zum März t2, das der kunde bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung nicht ausgeübt hat. bhat gute Erfahrungen mit diesem Kunden gemacht und weiß, dass dieser das Recht nur in Ausnahmefällen und daher sehr selten und dann unverzüglich ausübt. Die Lieferung wurde noch nicht gebucht. Die Herstellungskosten der Ware betragen 8,5 Teur, etwaige Rücknahmekosten der GmbH belaufen sich erfahrungsgemäß auf 1Teur.
B möchte den Umsatz in voller Höhe im Jahresabschluss berücksichtigen, der Leiter Rechnungswesen hat hingegen Bedenken
Geben sie jeweils sowohl die entsprechenden buchungssätze als auch etwaige Auswirkungen auf die gewinn und Verlustrechnung nach dem gesamtkostenverfahren an!
Die Aufgabe 2:
Für einen Posten des Vorratsvermögens (keine Überbestände) ist am Bilanzstichtag folgendes bekannt:
X unfertige Erzeugnisse
X TypY
X EUR
Buchwert X 960.000
Wiederbeschaffungsw.(netto) 958.000
Bruttoverkaufspreis(USt 19 v.H.) 1.184.050
- bei Veräußerung erwartet:
Erlösschmälerungen X 1.500
Vertriebskosten X 250
Allgemeine Verwaltungskosten 680
- noch anfallende produktionskosten 45.000
Für die unfertigen Erzeugnisse Typ Y ist Fremdbezug möglich
B ist unsicher, ob die GmbH den Buchwert des postens zum Bilanzstichtag beibehalten darf.
Geben sie jeweils sowohl die entsprechenden buchungssätze als auch etwaige Auswirkungen auf die gewinn und Verlustrechnung nach dem gesamtkostenverfahren an!
Die Aufgabe 1:
Die GmbH hatte am 12.12.t1 die Anzahlung eines kunden(11,9 Teur) korrekt gebucht (Erhaltene Anzahlung 10 Teur, Umsatzsteuer 1,9 Teur). Die GmbH hatte daraufhin am 29.12.t1, vor Inventur, an den kunden F die entsprechenden Waren geliefert (Verkaufspreis 11,9 Teur Brutto). Vereinbarungsgemäß hat der Kunde ein Rüggaberecht für die Waren bis zum März t2, das der kunde bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung nicht ausgeübt hat. bhat gute Erfahrungen mit diesem Kunden gemacht und weiß, dass dieser das Recht nur in Ausnahmefällen und daher sehr selten und dann unverzüglich ausübt. Die Lieferung wurde noch nicht gebucht. Die Herstellungskosten der Ware betragen 8,5 Teur, etwaige Rücknahmekosten der GmbH belaufen sich erfahrungsgemäß auf 1Teur.
B möchte den Umsatz in voller Höhe im Jahresabschluss berücksichtigen, der Leiter Rechnungswesen hat hingegen Bedenken
Geben sie jeweils sowohl die entsprechenden buchungssätze als auch etwaige Auswirkungen auf die gewinn und Verlustrechnung nach dem gesamtkostenverfahren an!
Die Aufgabe 2:
Für einen Posten des Vorratsvermögens (keine Überbestände) ist am Bilanzstichtag folgendes bekannt:
X unfertige Erzeugnisse
X TypY
X EUR
Buchwert X 960.000
Wiederbeschaffungsw.(netto) 958.000
Bruttoverkaufspreis(USt 19 v.H.) 1.184.050
- bei Veräußerung erwartet:
Erlösschmälerungen X 1.500
Vertriebskosten X 250
Allgemeine Verwaltungskosten 680
- noch anfallende produktionskosten 45.000
Für die unfertigen Erzeugnisse Typ Y ist Fremdbezug möglich
B ist unsicher, ob die GmbH den Buchwert des postens zum Bilanzstichtag beibehalten darf.
Geben sie jeweils sowohl die entsprechenden buchungssätze als auch etwaige Auswirkungen auf die gewinn und Verlustrechnung nach dem gesamtkostenverfahren an!