buche ich ARA oder Rückstellung

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buche ich ARA oder Rückstellung
Hallo zusammen,

ich habe eine Rechnung für Beratung in Höhe von 3.000 EUR netto + 19 % MwSt. für den Monat September erhalten. Allerdings möchte mein Chef,
dass die Kosten nicht komlett in dem Monat September gebucht wird, sondern für Sep. / 1.000 EUR, Okt. 1.000 EUR und Nov. 1.000 EUR.

ich würde wie folgt buchen: ?!

1. ARA / Kreditor 3.000 EUR Monat September
2. Konto  4950 ( Beratungskosten ) an ARA 1.000 EUR Monat September
3. Konto  4950 ( Beratungskosten ) an ARA 1.000 EUR Monat Oktober
4. Konto  4950 ( Beratungskosten ) an ARA 1.000 EUR Monat November    

oder doch eher Konto Rückstellung ?

Schonmal jetzt lieben Dank und viele Grüße
:wink1:  Hallo Josefine,

in der ARA (0980 - SKR03) ist es nicht verkehrt aufgehoben. Natürlich kann auch eine Rückstellung (0970 - SKR03) dafür gebildet werden, welche - genau wie bei der ARA - im letzten Monat wieder aufgehoben wird.

Also wäre deine Buchung insoweit ok, nur würde ich im September schon die Buchung splitten:

1. September
   4950 (SKR03) Beratungskosten    1.000 €uro      an Kreditor
   0980 (SKR03) ARA                        2.000 €uro      an Kreditor

2. Oktober
   4950 (SKR03) Beratungskosten    1.000 €uro      an 0980 (SKR03) ARA

3. November
   4950 (SKR03) Beratungskosten    1.000 €uro      an 0980 (SKR03) ARA

Wenn du natürlich eine Rückstellung bilden möchtest ist das auch ok.

Ich persönlich würde eine Rückstellung auf 0970 (SKR03) bilden, dass sich diese im Monat November wieder auf Null befindet.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Eine Frage zum Rechnungsinhalt: Die Beratungsfirma hat eine Rechnung für den Monat September erstellt. Wurde die in der Rechnung ausgewiesene Beratungsleistung
a) ausschließlich im September erbracht oder
b) auch noch in den drei folgenden Monaten?

Ich lese den Sachverhalt so, dass Variante a) greift. Wieso dann ARA oder Rückstellung?
Und wieso überhaupt Rückstellung. Eine Rückstellung wird doch dann gebildet, wenn noch keine Rechnung vorliegt. Die liegt ja aber vor. :denk:

VG,
Jogi
Bearbeitet: Jogi - 18.10.2018 09:20:02
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
Dem von @
Zitat
Jogi
Gesagtem kann ich nur zustimmen - eine Abgrenzung geht nur, wenn die Leistungen erst in den folgenden Monaten erbracht werden. Nur weil der Chef das so will, sollte nicht gegen die Regeln der Buchführung verstoßen werden.
Es hat derjenige zu melden, der für die Bücher haftet. Realität. Wenn Chef das so möchte, bekommt er es auch. Wenn diese Abgrenzung nicht gerade in das abweichende Wirtschaftsjahr (Jahresabschluss) fällt, juckt es sowieso keiner Sau.
Hallo,

lieben Dank für Eure Unterstützung  :) .

die Rechnung habe ich so gebucht, wie von Anni zuerst vorgeschlagen wurde  "Konto: 0980 ARA"

Stimmt, Rückstellungen werden gebildet, wenn die Rechnung noch nicht vorliegt.

Viele Grüße und einen schönen Abend

Josefine :wink1:
:wink1: Hallo Jogi,

Zitat
Jogi schreibt:
Und wieso überhaupt Rückstellung. Eine Rückstellung wird doch dann gebildet, wenn noch keine Rechnung vorliegt. Die liegt ja aber vor.

:idea:  Jepp, da geb ich dir Recht, hatte wohl einen Denk-Dreh-Fehler im Kopf. Die Rückstellung, welche ich meinte, bezieht sich auf Forderungen, welche wir mit Beleg noch nicht erhalten habe.
Diese Rückstellung wird unterjährig sowieso wieder aufgehoben, so dass es am Ende des Jahres auf Null ist, diese wird auf Chef-Wunsch gebildet, dass er einen besseren Überblick über die aktuelle Situation hat.

Die ARA wird dann natürlich, gesetzt dem Fall es betrifft die übergreifenden Monate, mit Beleg gebucht.

Danke für deinen Hinweis. Tut mir leid, werde vorher mal besser nachdenken, bevor ich poste :)

VG,
Anni
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