Buchen von Software (< 410 Euro)

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[ geschlossen ] Buchen von Software (< 410 Euro)
Hi,

in der Suche konnnte ich schon eine ähnliche Frage finden. Allerdings ging es da um eine Software, die 3,5K gekostet hat.

Meine Software hat nur 380 Euro (netto) gekostet. Wenn ich das jetzt in 0027 packe, müsste ich es ja über 3 Jahre abschreiben. (Will ich aber nicht wirklich ;-) )

Täte es jetzt gern in den GWG-Pool packen...  Is ja über 150 euro und unter 1000 euro.

Aber ist die Buchung da richtig aufgehoben ?

Frage 2:
Für diese Software habe ich später ein Update (Erweiterung) erworben. (100 € netto)
Wo könnte ich das am besten hinbuchen, ohne das ich es über Jahre abschreiben muß ?


Habt Dank !!!
Hi lord,

soweit ich weiß, gehören Programme (zw. 150 u. 1000 €) in den Pool.
D.h. sie ist somit über 5 Jahre abzuschreiben.

Updates kannst du nicht zu den AK zählen sondern musst diese in den Aufwand legen.

Weiterhin hilfreich ist vielleicht der Artikel Bilanzielle Behandlung von Software.

Liebe Grüße,
Neele
Neele vielleicht unterliegt er auch der 410 Euro Regelung.
Nichts genaues weiß man hier nicht.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Aber die Grenzen sind doch geändert worden?
Auf 150 €!

In dem EStÄR-Entwurf kann man diese Änderung der Richtlinie 5.5 (Immaterielle Wirtschaftsgüter) nachvollziehen. Daher gilt doch die 150 €-Grenze?

Hat jemand noch eine Online-Version der 2008er Richtlinie?
Ich habe bisher nur den Entwurf EStÄR gefunden.
Neele alles richtig, ich habe nur auf die Überschußeinkünfte angespielt.

Gruß BiBu
Beste Grüße BiBu
Hallo Zusammen,

Softw. bis 410 Euro sind als Trivialprogramme zu behandeln und somit selbst. nutzb. und bewertb., somit ein Fall für den GWG Pool.

Ab nächstes Jahr haben wir dann wieder für alle WG die 410 Euro Grenze mit den Regeln vor 2008, soweit ich weiß bleibt aber ein Wahlrecht für den Pool.

Irgendwie reichts,
-GWG :arrow: GWG Pool :arrow: beides
- degressive Afa :arrow: keine degressive Afa :arrow: dann wieder wohl

langsam braucht man einen Fristenkalender um in alten Bilanzen noch klar zu kommen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hi Andreas! :)

Ohje!!
Hast du auch schon ein Gesetzesblatt vorliegen, in welchem darauf hingewiesen wird?
Die Bilanzierung zaubert mir nun doch bald das erste graue Haar!
Hi Neele,

das mit dem grauen Haar verstehe ich sehr gut, du musst jetzt in deinen Prüfungen ja höllisch aufpassen wann etwas angeschafft wurde. :(

Zitat
Neele quote:
Hast du auch schon ein Gesetzesblatt vorliegen, in welchem darauf hingewiesen wird?
Ja ist per Fax mal reingetrudelt, demnach ist es schon beschlossen.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

du scheinst ein magisches Fax zu haben, wenn da Beschlüsse rauskommen  :lol:  .

Nein mal im Ernst, könntes du evtl dieses schreiben oder irgendwie ein Verweis auf die Änderungen nennen, vielleicht fndet man irgendwo eine Seite.

VG Bookman
Hi Bookmann,

mach ich, hab es aber gerade nicht zur Hand, wenn ich nachher ins Büro komme geb ichs mal an.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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