Buchen von Vorauszahlungen für Bilanzerstellung an den Steuerberater

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Buchen von Vorauszahlungen für Bilanzerstellung an den Steuerberater
Hallo
ich habe mal folgende Frage. Ich leiste z.Zt. 200€ pro Monat an meinen Steuerberater als Abschlagszahlung für die Erstellung der Bilanz des Geschäftsjahres 2016. Es handelt sich also um eine Vorauszahlung. Wie würde der richtige Buchungssatz (im SKR3) lauten, wenn ich vom Bankkonto 1100 buche. (Mein Steuerberater meinte es sei das Konto 4950 Rechts-& Beratungskosten. Dies ist meines Erachtens jedoch falsch, da es sich doch um eine Vorauszahlung handelt.)  Wenn Ihr mir helfen könntet wäre ich euch sehr dankbar.
LG
Hallo,

was ist es denn jetzt genau?
Eine Abschlagszahlung bezieht sich auf einen in der Höhe unklaren Betrag in der Zukunft, der per Schätzung ermittelt wird. Die Abschlagszahlungen werden später auf die eigentlichen Rechnungsbeträge angerechnet. Teile der Leistung werden aber schon erbracht (lfd. Buchhaltung/Beratung?) -> dann wäre ich für Aufwand (#4er-Konto)
Eine Vorauszahlung ist eine Zahlung vor Erhalt der Leistung. Beispielsweise gibt es eine Vorauszahlung, wenn ein Auftragnehmer selbst zuerst teure Materialien beschaffen muss, um die eigentliche Leistung zu erbringen. Um nicht massiv in Vorleistung gehen zu müssen, gibt es eine Vorauszahlung -> dann wäre ich für geleistete Anzahlung.
Aber was macht das Ganze groß für einen Unterschied?
1. Bei Kosten von pi*Daumen 2,5' EUR für die Bilanz handelt es sich wohl nicht um ein allzu großes Unternehmen.
   Folglich: Wird die GuV/Bilanz tatsächlich monatlich erstellt? Für wen ist sie bestimmt? Nur für den Eigentümer? Es handelt sich ja "nur" um 200 EUR mehr oder weniger Aufwand... ist das wirklich soooo entscheidend?
2. Letzten Endes wird am 31.12.xx ja doch der geschätzte Aufwand korrekt in der 4er-Klasse verbucht (in Form einer RSt über 100%, wobei die geleisteten Anz. dann dagegen gerechnet werden können, oder indem gleich nur noch die Diff. (zu den bisherigen Zahlungen auf dem 4er-Konto) als RSt gebucht wird.)

Da würd ich mir keine grauen Haare wachsen lassen und tatsächlich die Variante des Steuerberaters vorziehen!  :D

Liebe Grüße

die drei ?
das ist keine "Variante des Steuerberaters", sonders ganz einfach die einzige und richtige Antwort: bei Bilanzierung gehören die Kosten für 2016 ins Jahr 2016!
E.
Liebe Eugenie,

das wurde auch nie abgestritten, dass der Aufwand in 2016 gehört!
Periodengerechte Verbuchung haben wir sicherlich schon alle mal gehört und buchen auch brav nach diesen Vorschriften  ;)
Die Frage ist doch eher, bucht man unterm Jahr auf Anzahlung und dann zum Jahresende eine RST in voller Höhe ein oder bucht man die Vorauszahlungen/Anzahlungen unterm Jahr gleich in den Aufwand und zum Jahresende nur noch die Diff. in die RST.

Wie du sicherlich feststellen kannst, ist der Aufwand jedesmal in 2016 gelandet!

Aber Danke für deinen Beitrag!

Liebe Grüße

die drei ?
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