Buchung ARAP bei Wechsel zu neuer Software

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[ geschlossen ] Buchung ARAP bei Wechsel zu neuer Software
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Auch ich gehöre zu den langjährigen Lexware-Usern, die nach dem 2009er-Update einfach keine Lust mehr hatten, damit weiter zu arbeiten. Ich habe mir einige Demoversionen verschiedener Programme angeschaut und werde nun umsteigen, den Jahreswechsel mache ich noch mit Lexware 08, die EB-Werte übernehme ich dann in das neue Programm und fange mit 2009 komplett neu an.

Meine Frage ist nun, was mache ich mit den Abgrenzungsposten? Konkret:

Ich habe zwei Versicherungsbeträge aus 2008, von denen je 1/12 der Summe in 2009 gehören, weil die Laufzeit der Versicherungen blöderweise von Februar 08 bis Januar 09 geht. Gebucht habe ich dieses Zwölftel als ARAP, den ich *eigentlich* im Januar auflösen müsste. Da ich aber im Januar wie gesagt mit einem neuen Programm und einer damit jungfräulichen Buchhaltung starte, gibt es keinen aufzulösenden Posten.... Wo buche ich dieses Zwölftel also hin? Überwiesen wurde der Gesamtbetrag ja bereits, an Bank kann ich nicht mehr buchen, dann stimmt der Banksaldo nicht. Muss ich das Jahr 2008 also doch noch mal anlegen und dann eben nur diese zwei Versicherungsbeträge buchen (0980 an 4360), um im neuen Jahr auflösen zu können?

In froher Erwartung kreativer Ideen  :mrgreen:  sende ich Euch liebe Grüße aus dem Schwarzwald,

Chrischdl
Hallo,

eigentlich müsstest Du doch einen Endbestand für den ARAP haben, den Du dann als Anfangsbestand in der neuen Software einbuchst. Diesen kannst Du dann im Januar auflösen.

Gruß, Buchi
Hi, danke für Deine Antwort. Du meínst also, ich kann den Bestand zum 01.01.09 als ARAP buchen und dann anschließend gleich auflösen, ohne Buchung in 2008, habe ich das richtig verstanden?

Grüßle, Chrischdl

P.S.Noch was anderes, im Lexwareforum wurde in einigen Beiträgen geschrieben, dass man OP auf keinen Fall als EB-Werte buchen dürfe, sondern im Buchungsjahr davor anlegen müsse - stimmt das tatsächlich? Einige Schreiber schreiben das nämlich so, als gelte das auf jeden Fall, andere hingegen sprechen davon, dass das nur bei Ist-Versteuerung gilt (was für uns nicht zutrifft). Ich war der Meinung, dass ich einfach meine in der neuen Software neu angelegten Debitoren bzw. Kreditoren zum 01.01.09 mit ihren Endbeständen zum 31.12.08 gegen 9008 bzw. 9009 buchen kann.
hallo,

im endeffekt ist ein software-wechsel doch kein grosser umstand, sofern die buchhaltung nicht riesen gross ist.

die sachkonten beginnen bei 0, da diese ja über das g+v konto in der bilanz abgeschlossen wurden.
die bilanzkonten würdest du im alten programm genauso vortragen wie du sie im neuen auch vortragen musst.

eröffnungsbilanz muss mit schlussbilanz übereinstimmen § 252 (1) Nr. 1 HGB.

da es sich bei den rap um bilanzkonten handel sollte das keine umstände machen.

gruß mkd
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