Buchung Einlage UG

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Buchung Einlage UG
Hallo zusammen,

ich habe eine UG gegründet und mache die Buchführung selbst. Grundlage ist meine kaufmännische Ausbildung mit gutem Abschluss in Rechnungswesen im Jahr 2006.

Nun zu meiner Frage:

Die erste Buchung bei Einzahlung der Stammeinlage (2000 €) lautet doch:

Bank 2.000 an gezeichnetes Kapital 2.000 € , richtig?

Wie ist das mit der Eröffnungsbilanz?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank.
Hi,
[CODE]Wie ist das mit der Eröffnungsbilanz? [/CODE]

Eben. Es wird davon ausgegangen, dass 2000 Stammkapital im Gesellschaftsvertrag stehen.
Deshalb :
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern  an 9000  2000
9000 an Stammkapital  2.000
Dann fängt die laufende Buchhaltung  an.
Die erste Buchung:
Bank an Forderung gegenüber Gesellschaftern
Bearbeitet: Macaslaut - 27.01.2017 17:39:08
Bei einer UG sollte das entfallen. Jetzt fragst du dich sicher warum? Ganz einfach, es widerstrebt dem Sinn einer UG.
Das Gestaltungsrecht eröffnet dir die Möglichkeit es auf das Ende des ersten Wirtschaftsjahres zu verlagern.


Bank 1200  an Kapitalrücklage 0840   Soll an Haben    - Stammkapital

Kasse 1000 an Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter 0731   Soll an Haben    - Gründungskosten
( gebucht mit Restlaufzeit 1 Jahr )

Bei einer UG sollte man analog einen Kassenbestand einbuchen, damit keine Unterdeckung auftritt.
Wegen deiner Frage zu den Sacheinlagen.

Ob Laptop oder Schreibtisch ist erstmal egal. Mit dem "einbringen" meint der Gesetzgeber Stammkapital durch Sachvermögen zu ersetzen. Du leistest also einen Geldwert in Form von Sachwert. Und das geht bei UGs und auch Ltds nicht auf direktem Wege. Du schriebst, du hast dich beraten lassen, scheint mir so, als ob das eine extrem schlechte Beratung war. Geh in eine Buchhandlung und kaufe dir ein kommentiertes Gesetz, das kann billiger Paperback sein. Das meiste solltest du darin finden.

Dein Einwand "irgendwo muß ich sitzen und arbeiten" hinkt gewaltig. Unabhängig davon macht es Sinn sich mal mit den AfA Tabellen zu befassen, was in deiner Beratung offenbar auch fehlte. Der Schreibtisch und das Laptop sind im Falle einer UG kaum ein vergoldetes 5000€ Modell, also, meist ein GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut). Bedenke vorher, das es nicht immer Sinn macht alles auszuschöpfen. Kaufe diese Wirtschaftsgüter und stelle sie als BGA ein. Das hat den Vorteil, das du an dieser Stelle keinen Verlust einfährst. Denn(!) jede Werterhöhung zieht auch dein Stammkapital nach oben. Klingt jetzt für einen falsch Beratenen komisch, ist es aber nicht. Bevor du Geld ausgibst, mußt du es verdienen, d.h. es erscheint in deiner Bilanz.

Mal eines der krassen Beispiele. Eine Bohrmaschine oder ein gewöhnlicher Stuhl haben extreme Verweildauer, erstere z.B. 25 Jahre. Du mußt also das Ding für 19€ aus dem Baumarkt inventarisieren, wenn du deine anfängliche Idee des "einbringen" leben willst. Laptop oder Software ist ähnlich, i.d.R. schneller veraltet als abgeschrieben. Das Verlassen der UG erscheint wieder in der Bilanz.   Was soll dir das nützen???
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