Buchung Erlös - Umsatzsteuer

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchung Erlös - Umsatzsteuer
Zitat
sogehts schreibt:
Die Umstzatseuer wird hier dann nach $ 14 Abs 2 USG geschuldet

Wer, wem und wann die Umsatzsteuer schuldet, wird im Par.13 UstG geregelt und nicht im 14. Par. 14 regelt nur, wer, wem, wie und wann die Rechnung ausstellen muss(kann).

Zitat
sogehts schreibt:
wenn ich als Sollversteuerer in einer Rechnung Umsatzsteuer (berechtigt oder nicht berechtigt) ausweise, schulde ich diese im Monat der Rechnungstellung.

Gerade darauf kommt es an, ob die Umsatzsteuer berechtigt oder nicht ausgewiesen wird. Die berechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer( In Fall von TC) wird erst im VAZ der Leistungerbringung geschuldet, die unberechtigte-im VAZ der Rechnungausstellung.
Bearbeitet: Redakteur - 01.06.2020 11:50:00 (Bitte sachlich bleiben. Danke!)
Ja - in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer. Bei Sollversteuerung immer im Monat der Rechnungsstellung. Aber mit welchem Recht stellt Ihr Rechnungen (i.S. § 14 UStG) aus, bevor die Leistung erbracht wird? Das wäre doch maximal eine Anzahlungsaufforderung und die darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Ihr solltet euer generelles Vorgehen überdenken.
Zitat
sogehts schreibt:
Bei Sollversteuerung immer im Monat der Rechnungsstellung.

Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer für den VAZ der Leistungserbringung abzuführen. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung kommt es nicht an.

Zitat
sogehts schreibt:
Aber mit welchem Recht stellt Ihr Rechnungen (i.S. § 14 UStG) aus, bevor die Leistung erbracht wird?

Das Umsatzsteuergesetz verbietet nicht, Rechnungen vor Leistungserbringung auszustellen (sog. Vorausrechnungen).

Zitat
sogehts schreibt:
Das wäre doch maximal eine Anzahlungsaufforderung und die darf keine Umsatzsteuer ausweisen.

Auch für diese Aussage gibt es keine rechtliche Grundlage. Selbstverständlich darf in Anzahlungsrechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Will der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen, ist dies sogar zwingend notwendig.

Zitat
sogehts schreibt:
Ihr solltet euer generelles Vorgehen überdenken.

Dazu besteht keinerlei Veranlassung.

Zitat
Claudia001 schreibt:
Dies bedeutet dann das ich die Umsatzsteuer im April abführen muss oder?

Sofern der Kunde vor Leistungserbringung keine Anzahlung leistet, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Monats Mai, dem VAZ der Leistungserbringung. Für April ist umsatzsteuerlich noch nichts zu veranlassen. Die bloße Rechnungsausstellung hat keine Folgen, sofern ernsthaft beabsichtig ist, die Leistung zu erbringen.
Zitat
gustav schreibt:
Das Umsatzsteuergesetz verbietet nicht, Rechnungen vor Leistungserbringung auszustellen (sog. Vorausrechnungen).
Richtig, dann darf aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden in der Rechnung. Die Umstzatseuer wird hier dann nach $ 14 Abs 2 USG geschuldet - kein guter Vorschlag.
Zitat
gustav schreibt:
Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer für den VAZ der Leistungserbringung abzuführen
Deshalb ja meine Frage! Bitte auch richtig lesen und nicht einfach nur sagen, "du liegst hier falsch"!
Zitat
gustav schreibt:
Sofern der Kunde vor Leistungserbringung keine Anzahlung leistet, entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Monats Mai, dem VAZ der Leistungserbringung. Für April ist umsatzsteuerlich noch nichts zu veranlassen. Die bloße Rechnungsausstellung hat keine Folgen, sofern ernsthaft beabsichtig ist, die Leistung zu erbringen.
wenn ich als Sollversteuerer in einer Rechnung Umsatzsteuer (berechtigt oder nicht berechtigt) ausweise, schulde ich diese im Monat der Rechnungstellung.
Rat an @Claudia001 frage deinen Steuerberater"
@Sogehts, wann wirst du endlich dieses Gesetz verstehen?

Zitat
sogehts schreibt:
Die Umstzatseuer wird hier dann nach $ 14 Abs 2 USG geschuldet

Wer, wem und wann die Umsatzsteuer schuldet, wird im Par.13 UstG geregelt und nicht im 14. Par. 14 regelt nur, wer, wem, wie und wann die Rechnung ausstellen muss(kann).

Zitat
sogehts schreibt:
wenn ich als Sollversteuerer in einer Rechnung Umsatzsteuer (berechtigt oder nicht berechtigt) ausweise, schulde ich diese im Monat der Rechnungstellung.

Gerade darauf kommt es an, ob die Umsatzsteuer berechtigt oder nicht ausgewiesen wird. Die berechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer( In Fall von TC) wird erst im VAZ der Leistungerbringung geschuldet, die unberechtigte-im VAZ der Rechnungausstellung.
Ja, es ist immer wieder "faszinierend", welche Symbiose Halbwissen und Selbstbewusstsein eingehen können...

Nach Auffassung der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung in Abschnitt 14c.2 Abs. 2 Nr. 2 UStAE ist § 14c Abs. 2 UStG auf Vorausrechnungen nicht anwendbar. Im oben geschilderten Fall entsteht die Umsatzsteuer deshalb mit Ablauf des VAZ der Leistungserbringung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 UStG). § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG ist mangels Anwendbarkeit von § 14c UStG nicht einschlägig.

Zitat
sogehts schreibt:
Rat an @Claudia001 frage deinen Steuerberater"

Das kann sicher nicht schaden. Manchmal trifft man diese Leute aber auch hier im Forum  ;)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Gehaltsbuchhalter*in
Wir suchen Persönlichkeiten mit großer Begeisterung für die Payroll. Sie können sich gut organisieren und suchen eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe in einem modernen Sende­unternehmen? Dabei mögen Sie die Heraus­forderung, sich mit permanent neuen Themen auseinander­zusetzen,... Mehr Infos >>

Teamlead Finance & Accounting (m/w/d)
Was als Zusammenschluss bedeutender Getränkehändler und Logistiker begann, hat sich nun zu einem starken Unternehmen entwickelt. Egal ob Berufseinsteiger, Berufserfahrener, Quereinsteiger, Schüler oder Student, der Unternehmenserfolg von Splendid Drinks hat rund 1.400 Gesichter – Menschen, die si... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Finanz- / Lohnbuchhalter (m/w/d)
WALTERWERK KIEL ist führender Hersteller von industriellen Backanlagen für Süßwaffeln und Snacks. Als mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen mit ca. 150 Mitarbeitern liefern wir seit 60 Jahren unsere Anlagen Made in Germany an unsere Kunden weltweit. Als eigentümergeführtes Unternehmen legen ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verant­wortungs­bewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf fü... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>