Buchung Gewerbesteuer ab 2008

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[ geschlossen ] Buchung Gewerbesteuer ab 2008
Hallo zusammen !!

Ab 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als
Betriebsausgabe abzugsfähig,
wird sie dann als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe
gebucht ???

Vielen Dank für die Hilfe   :?:
Viele Grüße Lepi2
Hallo lepi,

ich habe gelesen, dass der Kontenplan (z.B. skr03 /04) geändert wurde.

Teilweise wurden die Bezeichnungen geändert oder neue Konten eingefügt

Zitat

Steuern vomEinkommenund Ertrag

2280 Gewerbesteuernachzahlungen Vorjahre (8)
2281 Gewerbesteuernachzahlungen undGewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG 1)
2282 Gewerbesteuererstattungen Vorjahre (8)
2283 Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen,§ 4 Abs. 5b EStG 1)
2284 Erträge aus der Auflösung vonGewerbesteuerrückstellungen (8)
(Zitat aus dem skr03)
Die 1) bedeutet: neu eingeführt
die 8) dass die Bezeichnung des Kontos ab 2008 geändert wurde.

Daher kann ich mir nur erklären, dass auch auf eines der oben angegebenen Konten gebucht werden muss.

Freundliche Grüße,

Däni
Hallo,

vielen Dank für die Hilfe !
Momentan habe ich die GewSt- VZ für 2008
noch auf dem Konto 4320 (=SKR 03) verbucht.
Dies soll mir bei der GewSt Erklärung später nützlich sein.
Im JA muß ich dem entsprechend noch umbuchen.

Viele Grüße, lepi2      :)
Hallo,
laut meiner bisherigen Kenntnis ( aber ich lasse ich gerne belehren)
bleibet die Verbuchung der Gewerbesteuer ab 2008 weiterhin auf dem Konto 4320 SKR 03 und wird außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzugerechnet wie bisher auch schon nichtabziehbare Bewirtungskosten.
zb. Gewinn 53.000
+ Gewerbesteuer 2300
Steuergewinn 55300
Die Gewerbesteuer wird nunmehr wie alle betrieblichen Steuer-Vorauszahlungen behandelt, sie ist zwar in der handelsrechtlichen GuV weiterhin Betriebsausgabe, zur steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird sie dem handelrechtlichen Gewinn wieder hinzugerechnet.
Auch bei Datev sehe ich kein Konto auf das man diese Vorauszahlungen verbuchen könnte?!
[color=#FF0000]Neue Frage[/color]
Muss für 2008 auch eine Gewerbesteuerrückstellung gebildet werden weil die Beiträge zb. nicht angepasst wurden?? Ist man dazu verpflichtet? Erst bilden dann wieder dazurechnen???
Viele Grüße
und anregende Diskusionen
utebeate
Hallo,
bitte nimmt sich jemand nochmals dieses Thema an wie verbucht man nun die Gewerbesteuer
sie ist ja eigentlich eine Aufwandssteuer sie gehört doch nicht in die  Personensteuer. So eine richtige Arbeitsanweisung finde ich dazu nicht.
Selbst Haufe sagt
Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Erstattungen und Nachzahlungen für Vorjahre sind jedoch nach wie vor erfolgswirksam.
Aber keine Anweisung zur Verbuchung.
Viele Grüße
erichute
Hallo,
meine Frage ist alt aber leider bekam ich keine Antwort darauf.
Muß eine Rückstellung gebildet werden Bilanzierer SKR 03 ich nehme aber an das dieses so ist!
Probleme habe ich auch bei den Hinzurechnungen§ 8 GewStG ABS 1 Nr. d einem Fünftel der Miet und Pachtzinsen( einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Anlagegüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen.
Ich kenne nur die Leasingsraten woher bekommt man den Zinsanteil ich tröste mich damit das die Zahlen wahrscheinlich unerheblich sind weil es heißt soweit die Summe den Betrag von 100000.- übersteigt.
Es handelt sich um eine Firmenwagen Leasingrate von441,49 Brutto  Netto 371.-.
????
Viele Grüß
bitte um Hilfe
utebeate   :roll:  :cry:
Hallo
dank google habe ich folgendes gefunden
Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, auch wenn sie ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
In der Handelsbilanz muss daher unverändert die Gewerbesteuer- Rückstellung passiviert werden.

Die Hinzurechnungen 20% der Miet- und Pachtzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter( Leasingzahlungen)

Folgendes dazu Die Leasingraten für ein PKW- Leasing werden mit 25% aus20% der leasingrate= 5 % der Leasingraten zum Gewinn hinzugerechnet.

Viele Grüße
utebeate
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