Buchung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gehalt

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Buchung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne Gehalt
Hallo zusammen,

ich habe eine UG gegründet, mich als Geschäftsführer angestellt, und mir im ersten Monat der Gründungsphase kein Gehalt ausgezahlt (zur Vermeidung von Anfangsverlusten). Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen wie diese zu verbuchen sind (SKR 04)?

Im Normalfall buche ich

Gehalt (6020)  nach
 Verbindlichkeiten aus LSt, SolZ, KiSt   (3730)
 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt (3720)
 Verbindlichkeiten im Rahmen  der sozialen Sicherheit (3740)

Im ersten Monat ist nun kein Gehalt ausgezahlt worden und es sind somit nur "Verbindlichkeiten im Rahmen  der sozialen Sicherheit" angefallen. Buche ich diese auch einfach vom Gehaltskonto (6020) und sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?

Vielen Dank für jegliche Hilfe.

Freundliche Grüße,
Beni
Hallo ,

üblicherweise ist es so, dass man für die Lohn-und Gehaltsabrechnung ein eigenes Programm hat. Da kann man sich dann eine Buchungsliste herauslassen,
die man dann in das Buchhaltungsprogramm eingibt.
Ich nehme mal an, dass du das nicht hast.
Falls du eine Lohnsoftware hast kannst du dein Gehalt mit 0 eingeben und dann sehen, was dabei rauskommt.

Zum Buchen der Lohnabrechnung gibt es zwei verschiedene Methoden, die Bruttomethode und die Nettomethode.
Die oben genannte Methode ist die Bruttomethode.
Meiner Meinung nach, musst du in diesem Fall, wo du dir kein Gehalt ausbezahlst mit einer anderen Methode arbeiten, nämlich der Nettomethode.

Dann buchst du nur den Geldfluss, wenn das Geld an die Sozialversicherungsträger überwiesen wurde.
Zum Beispiel:
6110 gesetzlich soziale Aufwendungen an Bank


LG
Bearbeitet: Redakteur - 05.07.2023 13:51:46 (Link entfernt)
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich benutze Lexware. Ich hatte nur dummerweise in der Lohn&Gehalt-Software erst mit dem Monat gestartet in dem ich mir Gehalt ausgezahlt habe. Das konnte ich nicht mehr rückgängig machen (zumindest nicht meines Wissens). Ich konnte sogar dennoch einen Restbetrag aus dem Vormonat buchen. Im Beitragsnachweis wurde die korrekte Summe dann auch von Lexware geführt. Jedoch wurde der Restbetrag von Lexware nirgends verbucht (habe alle! Konten geprüft). Bin wohl noch nicht ganz Herr des Programms :).

Aber dann werde ich das so verbuchen.

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Freundliche Grüße,
Beni
Zitat
Nun muss ich natürlich trotzdem Sozialversicherungsabgaben für diesen Monat zahlen.

bist du gesellschafter-geschäftsführer?
wie hoch ist deine kapitalbeteiligung?

wenn die über 50% ist, bist du eben nicht sv-pflichtig.
dann musst du dich freiwillig privat versichern.

Zitat
sind diese Sozialversicherungsabgaben auch lohnsteuerpflichtig?
natürlich nicht.
deine frage zeigt sehr deutlich: du hast keine ahnung von gehältern. deshalb solltest du
auch keine bearbeiten. gerade bei gehältern kann man unfassbar viel falsch machen.

hast du als BGRS 1111 bei dir eingetragen?
Es gibt wichtige Punkte, wenn man sich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt zahlen will. Erstmal brauchst denn einen vernünftigen Geschäftsführer Anstellungsvertrag, dann muss die Höhe des Gehalts und ggf. der Tantieme angemessen sein und zu guter Letzt muss die Firma auch in der Lage sein, das Gehalt zu bezahlen. Die Abwicklung über Lexware ist dagegen easy, rechne mein Gehalt über meine UG auch mit denen ab.

Das Finanzamt kann später Probleme machen, wenn die Gehaltsauszahlung nicht exakt nach Vertrag/Vereinbarung erfolgt sondern nach Kassenlage. Du kannst nicht einfach dann darauf verzichten. Dann wird an der Ernsthaftigkeit des Vertrages schnell gezweifelt und verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt. Man kann einen Anstellungsvertrag auch später machen, der muss nicht von Beginn an da sein und man kann ihn natürlich auch anpassen, nur sind da insbesondere Kündigungsfristen zu beachten. Eine Anpassung wäre sozusagen äquivalent zu einer Änderungskündigung. Besser mit weniger Gehalt starten und wenn es läuft, dann irgendwann mal nach oben anpassen.

Es ist übrigens falsch, dass man sich als Gesellschafter-Geschäftsführer generell privat versichern muss. Wenn man zum Beispiel noch eine andere Anstellung hat und das nebenberuflich oder in Teilzeit ausübt, ist man über den Hauptjob versichert. Man muss nur versichert sein. Und man muss weder in die Rentenversicherung noch in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, man hat ja auch ohne Angestellte/Mitarbeiter noch nicht mal eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt. Rücklagen bilden und absichern ist aber natürlich sinnvoll.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte/r (m/w/d)
Die Kanzlei für Recht und Steuern Boris Bell wurde 2010 in Roetgen, Nordrhein-Westfalen, gegründet und bietet grenzüberschreitende Beratung durch ihre Lage im Dreiländereck zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden. Boris Bell ist Diplom-Finanzwirt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>