Hallo,
ich habe die folgende Frage:
Der Unternehmer U (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) zahlt die Miete für den Dezember erst am 04. Januar des Folgejahres. Es handelt sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung i.R. eines Dauerschuldverhältnisses, so dass die kurze Frist des § 11 Abs 2 EStG gegeben ist. Die Zahlung ist daher, als Ausnahme des Abflussprinzips noch dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehört.
Wie buche ich das nun? Meine Weg wäre
31.12.08:
4210 Miete 1000,00 an 1370
04.01.09
1371 1000,00 an 1200 Bank
Bei einem Bilanzierer würde ich einfach
4210 1000,- an 1700 sonstige Verbindlichkeiten buchen.
Wenn ich das aber bei 4/3-Rechner mache, habe ich doch im Rahmen der Jahresabschlussauswertung keine Ergebniswirksamkeit, da Verbindlichkeiten noch keine Beriebsausgaben sind, sondern der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend ist.
Hat vielleicht jemand eine Idee?
Grüße
Kamy
ich habe die folgende Frage:
Der Unternehmer U (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) zahlt die Miete für den Dezember erst am 04. Januar des Folgejahres. Es handelt sich um eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung i.R. eines Dauerschuldverhältnisses, so dass die kurze Frist des § 11 Abs 2 EStG gegeben ist. Die Zahlung ist daher, als Ausnahme des Abflussprinzips noch dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehört.
Wie buche ich das nun? Meine Weg wäre
31.12.08:
4210 Miete 1000,00 an 1370
04.01.09
1371 1000,00 an 1200 Bank
Bei einem Bilanzierer würde ich einfach
4210 1000,- an 1700 sonstige Verbindlichkeiten buchen.
Wenn ich das aber bei 4/3-Rechner mache, habe ich doch im Rahmen der Jahresabschlussauswertung keine Ergebniswirksamkeit, da Verbindlichkeiten noch keine Beriebsausgaben sind, sondern der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend ist.
Hat vielleicht jemand eine Idee?
Grüße
Kamy