Buchungen Beteiligung gegen Kapitalrücklage

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Buchungen Beteiligung gegen Kapitalrücklage
Hallo zusammen,

ich bin gerade an folgendem Vorfall am Grübeln:

Sachverhalt:
Unsere Firma hat einem verbundenen Unternehmen vor einigen Jahren ein Darlehens in Höhe von 500 T€ gegeben. Bilanziert wurde damals allerdings nicht als Darlehen, sondern eine Ausleihung an verb. Unternehmen (SKR 03: 507) aktiviert.

Nun wird auf die Rückzahlung verzichtet. Der Betrag soll in die Kapitalrücklage eingestellt werden.

Ich kann ja nun schlecht die Ausleihung direkt in die Kapitalrücklage buchen, das sind ja 2 Haben-Buchungen.
Vielmehr müsste doch dann die Ausleihung erst "ausgebucht" werden (2317 an 507) und dann der gleiche Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt werden mit 2495 an 840.
Stimmt das so und sind die Konten korrekt?

Besten Dank für die Unterstützung
Hallo,

:wink1:
ich verstehe nicht ganz deine Ausführung mit den 2 Habenbuchungen. Der Buchungssatz ist aus meiner Sicht falsch:
Du buchst 2x im Soll ein 2tausender Konto ?
Wenn müsstest du buchen "Konto 840 an 507" also die Kapitalrücklage im Soll. Wenn du eine Forderung ausbuchst, kann das ja nicht dein Eigenkapital erhöhen, sondern mindert es, es sind ja 500T€ weg.

Jetzt mein zweiter Punkt:
Kommt der Buchungsvorschlag, den du halt vermutlich nur etwas im Soll und Haben verdreht hast von einen Steuerberater/WP oder so ?

Ich denke man müsste eher buchen:

"Beteilung verb Unternehmen an Ausleihung an Verb. Unternehmen 500T€"
(Die Beteiligung am verb Unternehmen wird erhöht)

und im Gegenzug bei dem verbunden Unternehmen buchen
"
Verb gegen verb Unternehmen an Eigenkapital 500T€"
(Die Verbindlichkeit = das Fremdkapital wird zu Eigenkapital)

Da dieser Verzicht durch einen Gesellschafter, aus meiner Sicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu werten sind und seine Anteile am Unternehmen erhöhen.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 28.07.2014 18:20:14
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo, danke schon mal für deine Ausführungen.
Vielleicht habe ich es falsch ausgedrückt, daher noch mal die Ausgangssituation wie sie derzeit ist.

Konto 507 im Soll mit 500 T€, also aktiviert, dies schon seit einigen Jahren

Nun soll auf die Rückzahlung an die Muttergesellschaft verzichtet werden. "Auf die Rückzahlung des Darlehens wird verzichtet, dieser Betrag soll der Kapitalrücklage zugeführt werden" So in etwa lautet der Beschluss hierzu.

Konto 507 muss ja mit 500 T€ im Haben angesprochen werden, nur wohin mit der Soll-Buchung? Gegen KapRL geht ja nicht, die steht ja dann im Soll.

Vielen Dank vorab für weitere Hilfe
Hallo,

Nochmal zur Klarstellung:
Wenn es bei euch (Mutter) auf 507 steht, dann muss die Tochter jetzt  nicht mehr zurückzahlen an euch? Das ist doch der Sachverhalt ?

Danke

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo zusammen,
der Sachverhalt hat sich geklärt.
Fazit: Der Beschluss der Gesellschafterversammlung war falsch formuliert.
Es macht natürlich keinen - oder für diesen Sachverhalt - keinen Sinn, in die Kapitalrücklage zu buchen. Die Ausleihung an verb. Unternehmen wurde nun umgebucht und die Beteiligung an verb. Unternehmen um diesen Betrag erhöht.

Die Tochtergesellschaft muss in die KapRL buchen.
Beschluss geändert, Buchungen vollzogen und ich wieder glücklich, da ich doch nicht so doof bin wie ich dachte :-)

Vielen Dank für die Unterstützung dennoch.
Hallo,

dann ist es ja im Endeffekt genauso gemacht worden, wie in meinem ersten Beitrag vorgeschlagen:

Die Beteiligung wurde erhöht
und bei dem Unternehmen, dem das Darlehen erlassen wurde, der Betrag ins Eigenkapital übertragen.

Danke für die Rückmeldung !

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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