Buchungen von (Handels-)Waren

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Buchungen von (Handels-)Waren
Hallo zusammen,

ich gehe gerade das Tutorial für Buchungssätze durch. Oftmals lautet es in den Geschäftsvorfällen "Einkauf von Waren ...", die dann stets im Aufwandskonto Wareneingang verbucht werden. Sind diese Waren also stets Waren, die zur Weiterverarbeitung gedacht sind, oder würde man auch Handelswaren als Aufwand buchen?

Viele Grüße,
EtBa
Kurz: Ja.
Egal ob Waren zur Weitervearbeitung/Verdelung oder Waren, die direkt weiterverkauft werden. Sie werden durch die Buchung in der GuV/BWA als "Wareneinsatz" bzw. "Materialeinsatz" ausgewiesen. Bilanziell werden diese dann unter unfertige und fertige Erzeugnisse usw. unterschieden.

Wiki erklärt das Ganze einleuchtend
Bearbeitet: hans123 - 14.06.2019 07:57:07
Aus dem Wikipedia-Artikel wäre es mir nicht klar geworden. Aber das "Ja" merk ich mir :)


Wie würden denn vereinfacht die Buchungen eines Unternehmens aussehen, dass am 01.01. Handelsware für 100GE einkauft und am 01.06. die Hälfte verkauft. So?

01.01. Wareneingang 100 an Bank 100

01.06. Bank 50 an Umsatzerlöse 50

31.12. GUV 50 an Wareneingang 50
           Waren 50 an Wareneingang 50
Bearbeitet: EtBa - 07.06.2019 12:52:50
Gedanklich ist es richtig, aber die Buchung per Jahresabschluss ist nicht an "Wareneingang", sondern es fließt über die "Bestandsveränderung" in die GuV an.

Inventurbestand am 01.01.
0€

Inventurbestand am 31.12.
50€


= Bestandsmehrung
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