Buchungsfall für Buchungssatz

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[ geschlossen ] Buchungsfall für Buchungssatz
Hallo,

wir hatten gestern einen kleinen Test, und da war eine Aufgabe, den Geschäftsfall zu folgendem Buchungssatz darzustellen: Rückstellung an Mietaufwand

Dazu fällt mir einfach nichts ein. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Abend  :wink:   Hm, vielleicht sowas (ist aber nur eine Idee)

Die Firma hat ein Gebäude gemietet und Flächen  untervermietet. Dieser Mieter zieht jetzt aus, (Phantasie ist gefragt  :lol: ) und die Fläche steht jetzt auf unbestimmte Zeit leer, bis wieder ein neuer Mieter einzieht.

Dir fehlen jetzt monatlich 10.000 Euro Miete auf unbestimmte Monate, da du aber im nächsten Jahr die Miete wieder im vorraus überweisen musst, bildest du jetzt eine Rückstellung in entsprechender Höhe um den Verlust auszugleichen. (Drohverlustrückstellung)

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?
Hallo Zusammen,

Zitat
sroko quote:
Drohverlustrückstellung)
Handelsrechtlich in Ordnung aber steuerrechtl. gem § 5 (4a) EStG verboten, also vermute ich wird das in der Prüfung nicht gemeint sein.

Rückstellungen sind Vbk. für das lfd. Geschäftsjahr dessen genaue Höhe aber noch unbekannt ist.
Zitat
selinee quote:
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?
Das stimmt! Wenn ich ehrlich bin, hätte es aber genauso wie sroko übersehen, wenn du es nun nicht geschrieben hättest.

Somit wurde hier hier eine Rückstellung aufgelöst, über eine noch zu zahlende Miete aus dem Vorjahr dessen Höhe bei der Bilanzerstellung noch nicht genau ersichtlich war. Dabei erfolgte dann die Bezahlung der Miete mit folgender Buchung Miete an Bank und anschließender Auflösung der RS Rückstellung an Miete.
(Schulaufgaben, immer wieder ein Rätsel und Praxisfremd)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Dann habe ich für mich aber immer noch ein Problem.

Wir haben gelernt, dass man die Rückstellungen ganz am Schluss bucht, und dann die Aufwandskonten für das "alte" Jahr geschlossen werden.

Im neuen Jahr kann ich ja dann bei der Auflösung nicht an dieses Aufwand-Konto buchen, da der AUfwand in der Vorperiode angefallen ist und daurch periodenfremd.

Laut Skript richtig wäre zu buchen an:

Mietaufwand an Rückstellung Mietaufwand

Und wenn es dann Beleg gibt und gezahlt wird :

Rückstellung Mietaufwand an Bank
Da hast du und dein Skript vollkommen recht, deshalb find ich die Aufgabe auch komisch und Praxisfremd.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
selinee quote:
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?

Sorry natürlich ! War schon spät   :|

Ja Selinee ! Mit deinem Buchungssatz liegst du grundsätzlich richtig.

"Laut Skript richtig wäre zu buchen an:

Mietaufwand an Rückstellung Mietaufwand

Und wenn es dann Beleg gibt und gezahlt wird :

Rückstellung Mietaufwand an Bank "
 


Natürlich könnte man den Fall "weiterspinnen" und dann halt Auflösen, wenns soweit ist....

Man kann  die Drohverlustrückstellung auch direkt auf dem Aufwandskonto verrechnen.
Also du buchst ganz normal den Aufwand ein im Soll und dann löst du die Rückstellung auf und buchst im Aufwand haben die Rückstellung gegen.

Also

Mietaufwand an Verbindlichkeiten LuL
Rückstellung an Mietaufwand

Somit hast du deine Buchung  :D (Wird auch so im Schmolke Deitermann REchnugswesen "gelehrt")

@Ansimi

Du hast Recht mit der Drohverlustrückstellung !  :)
Die ist im ESTG verboten. Aber das hilft ja trotzdem nicht dagegen, da sie in der Handelsbilanz  gebildet werden muss.


LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke für die vielen Antworten. Langsam bekomm ich ein klareres Bild.

Verstosse ich nicht gegen den Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg", wenn ich eine Verbindlichkeit buche, obwohl ich noch keine Rechnung vorliegen habe?

Dachte genau für den Fall hab eich ja als "Ersatz" die Rückstellungen.
Hallo,

Das Beispiel von mir meinst du ? Das buchst du ja auch erst, wenn dann die Miete fällig wird und du
diese zahlst.

"Mietaufwand an Verbindlichkeiten LuL
Rückstellung an Mietaufwand "

du könnstest natürlich auch gleich buchen

"Mietaufwand an Bank
Rückstellungen an Mietaufwand"

Kommt dann aufs gleiche raus.
Wenn du eine Miete buchst hast du ja eigentlich nie einen Beleg, außer den ursprünglichen Mietvertrag.
Dann musst du dich halt auf den berufen. Da steht dann schon drin wann zu zahlen ist.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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