Buchungssätze

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Sachverhalt: Kunde führt Prozess im Jahr 2007 gegen U auf Zahlung von 70000€ wegen Bauschäden. Am 31.12.07 wurde eine Rückstellung von 70000€ gebildet. Vergleichangebot von U  Zahlung von 40000€ + 5000€ Anwaltskosten. Der Kunde stimmte am 31.12.07 zu.
Die Rechtliche Abwicklung erfolgte 2008. Dem U entstehen voraussichtlich
zusätzlich Anwaltskosten von 7000€.
Frage wie ist 2008 zu buchen.
Mein Vorschlag

Rückstellung für Prozesskosten 63000€

                                                An Kunde 45000€
                                                An sonstige betriebliche Erträge 18000€



Die Restlichen 7000€ bleiben erstmal in den Rückstellung

Wäre das ok oder hat jemand andere Vorschläge.

Gruß Kevin
Hallo,

fast okay.

Die 45000,- Euro werden an sonst. Verb gebucht.

MfG BiBu
Beste Grüße BiBu
Danke BiBu

Ist es auch richtig das die Rückstellung gem. §249 Abs.1 HGB zu bilden ist.?
Welcher § isr denn steuerrechtlich an zu wenden?
Gruß Kevin
Hallo,

HGB ist richtig.
Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Prozesskosten regelmäßig
erst nach Prozessbeginn möglich. § 5 Abs. 3 EStG

MfG BiBu
Beste Grüße BiBu
Hallo Zusammen,

weitere Angaben sind noch in H 5.7 (4) "Prozesskosten" und H 5.7 (5) "Schadensersatz" EStR zu finden.

Die Bewertungsgrundsätze findet man im § 6 (3a).

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,
Recht herzlichen Dank für Deine ausführlichen Antworten.  Bravo, weiter so.    :D
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