Computer kauf und verkauf

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[ geschlossen ] Computer kauf und verkauf
Hallo,

möchte erstmal kurz "Hallo" sagen, und hoffe, dass mir vielleicht hier geholfen werden kann.
Ich habe letztes Jahr ein Gewerbe angemeldetet "EDV und Dienstleisungen".
Daher bin ich noch etwas unerfahren und möchte nun folgenden Fall schildern:

Im September habe ich mir einen Computer gekauft. Ein sogenanntes "refurbished" Produkt. Bezahlt habe ich mit meiner "privaten" Kreditkarte. Das Produkt hat eine Garantie vom Herstellen von 1 Jahr.

Die geleistete Ust. habe ich für den September beim Finanzamt angegeben.
Nun möchte ich den Computer wieder gerne verkaufen.
Wie sieht es denn mit der Garantie aus? Laut Hersteller ist ja nur noch eine Garantie bis zum September 2009.
Kann ich den PC auch privat verkaufen, oder muss ich ihn gewerblich verkaufen?

Mmhhh ???
Hallo und willkommen!  :mrgreen:

Wenn du ihn privat verkaufen möchtest ist - bei nicht-Kapitalgesellschaften - eine Privatentnahme erforderlich.
Du überführst den Computer ersteinmal in deinen privaten Besitz.

Diese Entnahme ist USt-pflichtig. Ist ja klar, du konntest VSt beim Finanzamt geltend machen, nun möchte es diese natürlich auch zurückhaben. Dabei musst du die Mindestbemessungsgrenze ansetzen.

Die Privatentnahme stellt nämlich einen vorweggenommenen Gewinn dar und muss deshalb so behandelt werden.

Danach kannst du ihn privat verkaufen. Dabei darfst du die Umsatzsteuer nicht mehr verlangen (weil Privatperson). Das ist die Erklärung, dass du das vorher schon als Privatentnahme buchen musst.

Ich hoffe, du konntest das nachvollziehen.

Liebe Grüße,

Neele  :)
Hi,
wenn der PC bei Erwerb als vorsteuerabzugsfähige Betriebsausgabe erfasst wurde und nun privat veräußert wird, muss nun auch eine ust-pflichtige Privatentnahme gebucht werden (also als ust-pflichtiger Erlös).
(Ach, ich seh gerade...die Neele war schneller!  :P )

LG
Aha, super. Danke. Das hilft mir ja schon mal.

Wie genau mache ich das mit der Privatentnahme? Muss ich mir da selbst eine Rechnung schreiben, oder irgendwie ein anderes Dokument. Es muss ja alle nachvollziebar sein.

Welchen Wert kann ich denn für den "gebrauchten" Computer annehmen?
Hallo heisse_fee,

du erstellst einen Eigenbeleg. Dort schreibst du den Artikel mit Wert, Inhalt usw. auf.

Um den Wert zu ermitteln, muss du nachschlagen, was ein Fremder noch für den Computer zahlen würde (=Verkehrswert).
Der Computer musst du zu dem aktuellen Verkehrswert als Privatentnahme ausbuchen. Den Verkehrswert ermittelst du z.B. durch derzeitig bei ebay o.ä. erzielte Preise. Wenn du ihn zu günstig an dich selber verkaufst, wird es u.U. zu Beanstandungen vom FA kommen. Ist ja auch klar, denn sonst könnte man ja auf die Art und Weise die Steuerlast endlos senken. Als Beleg schreibst du einen Eigenbeleg.

(Und nu war Däni schneller... :P )

Gruß
Super. Besten Dank. Ihr habt mir sehr weitergeholfen...
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