Wie ist ein Darlehen mit erklärten Rangrücktritt korrekt zu buchen,
Wohin, welche Konten ?
Was ist zu beachten ?

Wohin, welche Konten ?
Was ist zu beachten ?

28.12.2011 12:28:44
Wie ist ein Darlehen mit erklärten Rangrücktritt korrekt zu buchen,
Wohin, welche Konten ? Was ist zu beachten ? ![]() |
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29.12.2011 18:43:17
Hallo Tangoface,
gem. §5 (2a) hängt das davon ab wie der Rangrücktritt erklärt worden ist. Ist hier eine Abhängigkeit mit zukünftigen Einnahmen oder Gewinnen gegeben dann darf die Vbk. erst gebildet werden wenn die Einnahmen oder Gewinne erzielt worden sind. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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30.12.2011 20:26:02
Es handelt sich um altes bestehendes Darlehen bzw. Vbk.
Durch den Rangrücktritt soll das Darlehen nur bedient werden wenn ausreichenden Gewinn vorhanden ist. Im Bilanz soll das Darlehen deshalb nicht mehr erscheinen. ![]() |
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30.12.2011 22:03:25
Tja das klingt als ob die Nichtbilanzierung korrekt sein könnte, jedoch
endgültig kann man das nur beurteilen wenn man alle Unterlagen gesichtet hätte. Wenn dies euer Stb. empfiehlt sollte das m.E. richtig sein. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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