Debitorische Kreditoren - Salden oder Posten?

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Debitorische Kreditoren - Salden oder Posten?
Liebe Leute,

wir hatten gerade eine Diskussion, die mich an mir selbst zweifeln lässt.

Wegen des Saldierungsverbots des § 246 II HGB gehören die Kreditoren mit Soll-Saldo in die sonstigen Vermögensgegenstände.
So weit, so gut.

.. Damit erfasse ich aber nur die Kreditoren, die wirklich zu Debitoren umschlagen.

Ein konstruierter Extremfall:

10 Kreditoren mit jeweils einem kreditorischen H-Posten in Höhe von 100, und jeweils einem debitorischen S-Posten von 99.
Mir blieben hier trotz "Gutschriftverpflichtungen" von 990 nur Verbindlichkeiten von 10

- Denn hier schlägt kein Kreditor auf einen Debitorensaldo um.

Wird hier implizit über die Aufrechnung nach § 387 argumentiert?

Die Frage lässt sich auch anders formulieren:

Was gehört denn nun, beim Beispiel debitorischer Kreditoren, umgegliedert?
Die Summe der Soll-POSTEN (Kreditoren-Offene Posten) oder die Summe der Soll-Salden (Kreditoren-Offene Salden)

Danke!

VG
Aus meiner Sicht nur der Saldo des ganzen Kontos.

Schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Lieber Sroko,

danke für deine Antwort.

Diese "Lehrmeinung", "Internetmeinung" oder wie auch immer ist mir bekannt.

Ich wollte eine gewisse Diskussion und eine Begründung erwirken, weshalb es denn so gemacht wird wie es gemacht wird UND - wo und wieso ich in meinen Gedanken falsch liege.
Sehe es wie Sroko - nur der Saldo wird betrachtet...

Ok, du wolltest jetzt eine Diskussion oder Begründung... hmm...

Alles andere wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden??
Ein Großkonzern hat tausende von Lieferanten... und logischerweise befinden sich viele Soll-Positionen darunter.. jeder Lieferant muss also durchgeforstet werden??
Außerdem:.
Stell dir vor deine 10 Kreditoren schrieben fälschlicherweise eine Rechnung über 100, korrigieren das Ganze jetzt mit Gutschriften von 99 - was ist der Unterschied zu dem Fall, dass sie dir gleich die richtigen Rechnungen von 1 ausstellen? Nichts...  es bleibt immer bei 10 Verbindlichkeit...
Weist du eine Forderung von 990 aus und zugleich Verbindlichkeiten von 1000 hast du nicht nur unnötig ne Bilanzverlängerung erreicht, sondern auch evtl. irgendwelche Kennzahlen geschönt (Forderungen erhöht).
Nein, solange der Kreditor eine Verbindlichkeit darstellt, ist er auch als solche auszuweisen!

So, ich hoffe das gibt jetzt genügend Stoff zum Diskutieren ;o)

Liebe Grüße
die drei ?
Hallo,

sorry hab ich nicht erkannt, dass du eine Diskussion wolltest.
Die meisten die hier Fragen melden sich ja noch nicht einmal mit Danke oder so, bzw haben meist nur sehr wenig Ahnung von dem Thema.

Es ist halt schwer hinter einen Benutzernamen zu schauen  :wink1:

Meine Meinung ist in dem Sinne wie die 3?

Wenn die Rechnung 100€ ist und du hast eine Gutschrift über 99€, bleibt halt immer noch eine Verbindlichkeit von 1€ gegenüber diesem Lieferanten.
Du hast keine Forderung insgesamt gegen ihn.
Ich denke halt das es rechtlich so ist, das gleichartige Schulden und Verbindlichkeiten sozusagen verrechnet werden müssen. Heißt du könntest gerichtlich wohl nicht die Auszahlung der 99€ durchsetzen (Debitorisch), solange du die 100€ nicht bezahlt hast. Somit existiert keine Forderung die du Debitorisch ausweisen musst.

Schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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