Eingangsrechng m spanischer UST-ID - wie buche ich in

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[ geschlossen ] Eingangsrechng m spanischer UST-ID - wie buche ich in
Hallo zusammen,
bin Einnahmeüberschußrechner und buche nach SKR03 in Lexware.
Habe nun eine Rechnung für Webspace mit 5 % VAT, und Spanischer
UST-ID-Nr.
Wie muß ich richtig buchen  -  wäre suuuper, wenn sich jemand mit
Lexware auskennt, und mir auch noch die dortige Verfahrensweise
sagen kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe an einen absoluten
Buchungs-NEULING.
neuling
Kommt bei Dir § 19 UST Kleinunternehmer "Regelung" zum Ansatz ?

Oder bist du ganz normal Umsatzsteuerpflichtig ?


Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Wollt nur noch mal dazu schreiben worauf ich hinauswill:
Vielleicht kann ja noch jemand dazu was ergänzen verbessern  :)

Meiner Meinung nach ist die VAT auf der spanischen Rechnung falsch.

Begründung:

USTG §3a (3) Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger (also DU) sein Unternehmen betreibt.

In § 3a Absatz 4 Nr. 14 wird bezeichnet

USTRichtlinie:
Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind insbesondere:1. 1 Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen.

Zusammenfassung:
Somit fällt der Ort der sonstigen Leistung ins Inland = Steuerbar.

diese Umsatzsteuer wird jetzt als SChuld an Dich übertragen:
---> NAch § 13b (1) Nr.1 i.v.m (2) schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (19%)

Die Umsatzsteuerschuld gilt auch für Kleinunternehmer !
Siehe § 19 (1) Satz 3  Nur das der Kleinunternehmer diese dann nicht als Vorsteuer abziehen kann.

Anmerkung:

Du solltest dich bei der spanischen Firma auch als Unternehmen kenntlich machen  ----> UST-ID und
um die Netto REchnung zu erhalten und hier dann die UST abführen.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,
ersmal vielen Dank für die Antworten.

Sorry wegen der späten Rückmeldung, hatte Anmeldedaten verbaselt.

Was mache ich, wenn der Anbieter nicht bereit ist, eine neue Rechnung zu erstellen,
kann ich dann diese bestehende Rechnung einfach brutto für netto (also ohne USt buchen?)
(also Gesamtbetrag als brutto ohne Vst-Abzug) ???

Danke sagt neuling
Wozu willst du eine neue Rechnung?

Du buchst den Rechnungsbetrag auf 3425 (wenn ich mich nicht irre) und gibst die ID-Nummer des Geschäftspartners ein. Ich hoffe allerdings, dass du selbst auch eine ID-Nummer hast, sonst wird es schwierig für dich.
Ansonsten ist die spanische Steuer ein durchlaufender Posten.
Hallo,
danke für die Kontierung, nun dämmert es auch wieder,
ich kann die Vorsteuer ziehen, muß aber gleichzeitig USt abführen
(richtige Erinnerung?)
Aber was mach ich denn nun mit der ausgewiesenen spanischen Steuer?
nehme ich diese als VSt und führe nur in dieser Höhe USt ab? Das erscheint
mir irgendwie nicht richtig.
Sorry, daß ich mich so blöd anstelle, bin schon länger raus.
Gruß neuling
Hallo Neuling,

mit der spanischen Steuer machst du gar nichts.
Du buchst einfach Brutto auf das Konto und der Rest erledigt sich von selbst (das kann sogar Lexware).

:lol:
Hallo Mauri,
vielen Dank, so werde ich es machen.
Gruß Neuling
Hallo,

also die Buchung ist so auf jeden Fall nicht richtig.
Da das Konto was Mauri vorschlägt für eine innergemeinschaftliche Lieferung gedacht ist.
Hier liegt aber eine sonstige Leistung nach §13b vor.

Dies würd ich buchen auf 3125 oder wenn Neuling befreit ist nach §19 USTG
dann auf 3145.

Und trotzdem ist die 5%VAT auf der Rechnung aus Spanien imho falsch, siehe oben.
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Zusammen,

ich muss mich sroko anschließen, entweder man teilt dem anderen UN seine Ust-Id-Nr. mit und erhält eine neuer Rechnung ohne Ust. oder man ist nicht Ust.-Pflichtig dann wäre es egal.

Sollte man sich keine neue Rechnung besorgen, wird der Betrag brutto für netto verbucht (wie bei einem UN ohne Ust-Pflicht) und man kann dann im Antragsverfahren sich die Vat in Spanien zurückholen. Dies ist aber erst ab einem Betrag von mind. 100 Euro Vat möglich (diese Grenze gilt zumind. in den Niederlanden)

Sroko hatte dies alles schon soweit korrekt ausgeführt.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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