Eingangsrechnung mit ausländischer Umsatzsteuer

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Eingangsrechnung mit ausländischer Umsatzsteuer
Hallo,

ich habe eine Frage zur Verbuchung von Eingangsrechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer.

Ich bestelle Ware bei einem deutschen Onlineshop und lasse die Lieferung direkt an einen Endkunden nach Österreich senden. Von dem deutschen
Onlineshop erhalte ich eine Rechnung mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer, da der Shop die Lieferschwelle überschritten hat. Ich bin in Österreich umsatzsteuerlich registriert. Wie buche ich diese Eingangsrechnung korrekt?

Viele Grüße

payday
Zitat
payday schreibt:
Onlineshop erhalte ich eine Rechnung mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer, da der Shop die Lieferschwelle überschritten hat.

Welche Lieferschwelle? Hast du dem Onlineshop deine österreichische Ustd.Nr mitgeteilt?
Die Lieferschwelle für Östereich gemäß § 3c UStG. Dem Onlineshop habe ich meine USt-ID nicht mitgeteilt. Dies ist leider nicht möglich, da man dort keine USt-ID angeben kann bzw. der Shop offiziell nur an Endkunden verkauft. Die Angabe der USt-ID wäre aber wahrscheinlich sowieso nicht relevant, da der Shop die Lieferung anscheinend direkt aus einem Lager in Österreich verrsendet und es damit auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb ist.

Ich habe mittlerweile denke ich eine Lösung gefunden und werde das SKR03 Konto 1542 Steuererstattungsansprüche gegenüber anderen
Ländern für die Buchung der ausländischen Steuer nutzen. Ich würde dann beispielsweise bei einer Eingangsrechnung über 120 € (inkl. 20 € österreichischer Umsatzsteuer) folgendes bei Rechnungseingang buchen.

100 € 3558 (Wareneingang im anderen EU-Land steuerbar) an 70000 (Kreditor)
20 € 1542 (Steuererstattungsansprüche gegenüber anderen Ländern) an
70000 (Kreditor)

Wäre das soweit korrekt?
Zitat
payday schreibt:
Wäre das soweit korrekt?

Aus welchem Grund soll dir Österreich die Umsatzsteuer erstatten? Du bist dort verpflichtet die UstVa abzugeben und die Umsatzsteuer abzuführen.
Es geht um die Verbuchung einer Eingangsrechnung mit österreichischer Vorsteuer.
Bearbeitet: payday - 06.03.2021 17:13:17
Hab aktuell den gleichen Fall und bin der Meinung, dass die RG ohne USt sein müsste da IG-Lieferung
Zitat
Fohlenelf schreibt:
Hab aktuell den gleichen Fall und bin der Meinung, dass die RG ohne USt sein müsste da IG-Lieferung




Zitat
payday schreibt:
da der Shop die Lieferung anscheinend direkt aus einem Lager in Österreich verrsendet und es damit auch kein innergemeinschaftlicher Erwerb ist.

Es müssen beide Rechnungen mit der  österreichischen Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Bearbeitet: Macaslaut - 09.03.2021 12:54:42
....dass die Ware nicht über die Grenze geht hab ich überlesen!

In dem Fall haben wir jedoch ein Reihengeschäft, bei dem bzgl. bewegter und ruhender Lieferung zu unterscheiden ist. Und da hier das Ursprungs- und Empfängerland identisch ist gibt es auch keine Befreiung und daher beide mit 20%.

Aber was ist, wenn 2 deutsche einen Vertrag über einen Gegenstand haben, dieser aber in die EU geht (keine Reihengeschäft, da der Gegenstand in ein Gesamtprodukt einfließt)?
Zitat
Fohlenelf schreibt:
Aber was ist, wenn 2 deutsche einen Vertrag über einen Gegenstand haben, dieser aber in die EU geht (keine Reihengeschäft, da der Gegenstand in ein Gesamtprodukt einfließt)?

Die Rechnung wird ganz normal mit der Umsatzsteuer ausgestellt. Allerdings wird der Lieferungsempfänger ( der deutsche Unternehmer) noch zusätzlich den innergemeinschaftlichen erwerb versteuern müssen, solange der IGE im anderen  Mitgliedstaatt nicht besteuert wird. Und das bedeutet, dass er die Umsatzsteuer abführen muss, kriegt er die ersta dann zurück, wenn der IGE im anderen EU-Land bewirkt ist. dafür muss er sich dort registrieren lassen. § 3d S.2 UstG i.V.m § 15 Abs.1 Nr.3 ustg
Bearbeitet: Macaslaut - 11.03.2021 08:27:49
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