Erstellung der Eröffnungsbilanz

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[ geschlossen ] Erstellung der Eröffnungsbilanz, Anteilsabtretung - x Anteile werden durch die GmbH treuhändisch verwaltet
Guten Tag zusammen,

mich beschäftigt gerade folgender Sachverhalt:

1. Gmbh mit 4 Gesellschafter
2. die Gesellschafter treten Geschäftsanteile jeweils i.H.v.  x% an die GmbH ab - welche von der GmbH treuhändisch verwalten werden. (Diese Anteile werden später einmal den angestellten Geschäftsführer übertragen.)
3. die Abtretung erfolgt automatisch am Tag wo die GmbH ins HR eingetragen wird.

Für gewöhnlich wird die Eröffnungsbilanz wie folgt verbucht (SKR04):
1800 Bank an 2900 Gezeichnetes Kapital

Meine Fragen:
1. Ist es möglich im Datev-Kontenrahmen SKR 04 den jeweiligen Gesellschafter die Konten 2900, 2901, usw. zuzuteilen? Ich möchte das die einzelnen Geselschafter ihr eigenes Kapitalkonto haben, ... sozusagen als Unterkonto von 2900.
2. Ist die Anteilsabtretung in der Eröffnungsbilanz mit zu berücksichtigen, wenn falls ja, wie ist diese zu verbuchen?
Hallo Blaumann,

also 4 Gesellschafter eröffnen eine GmbH wobei die dann Anteile an einen 5 abgeben der dann der Geschäftsführer werden soll.

Soweit korrekt?

Da stellt sich mir die Frage warum die 5 nicht gleich von Anfang an gemeinsam die GmbH eröffnen?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Fast, ...

vier Personen gründen eine GmbH, der fünfte ist als Geschäftsführer angestellt.
Dieser soll sozusagen eine "Prämie"/"Bonus" für den wirtschaftlichen Erfolg der GmbH erhalten (er erhält x % Anteile pro Jahr, so dass in den nächsten 3-5 Jahren diese Anteile, welche von der GmbH treuhändisch verwalten werden vollständig auf ihn übergehen.)

An dieser Konstellation lässt sich nichts ändern.

... bitte um eine hilfreiche Stellungnahme.

Grüße und im voraus Besten Dank.
Nun hier ist eigentl. nichts zu tun. Das gez. Kap ist ausgewiesen. Die Anteile werden ausserhalb der Bilanz verwaltet und sind notariell festgehalten worden. Zu versteuern sind auch nur die Ausschüttungen an die Gesellschafter, Geld das in der GmbH verbleibt kommt in die Gewinnrücklage und werden jeweils entsprechend der Gesellschafterversammlung verwendet.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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