falsche Buchungssätze Vorgängerin

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falsche Buchungssätze Vorgängerin
Ich mache ab nächsten Monat die Buchführung meiner Schwiegermutter. Bei der Primanota meiner Vorgängerin habe ich folgende Buchungssätze gefunden Januar:                            Skr03, Sollversteuerung
3400 an 70000  205.97

70000 an 1200  205,97
1200 an 70000     4,12 (Skonto)  
 
im Februar:
1200 an 3400
1200 an 3736
In 2011 wurde noch Syska Euro Fibu verwendet.In den Vorjahren wurden nur 3 Debitoren angelegt.Sonst wurden die Forderungen
8400 an 1200 gebucht, bei den Kreditoren siehe Februar.
Was tue ich? Welche Meinung hat das Finanzamt dazu?
Da im Datev ebenfalls reichlich Fehlbuchungen sind z.B.Kasse komplett ohne Buchungsschlüssel etc.,muss ich 2012 auf jeden Fall korrigieren. Bitte um Rat. S.
Hallo,

das ließt sich nicht sehr gut...

Du solltest aus Sicherheitsgründen auf jeden fall davon ausgehen, dass sämtliche USt-Voranmeldungen nicht richtig sind.

Wie Umfangreich ist das Unternehmen??? Ich empfehle die Korrektur aller Monate...

Zu deiner Frage welche Meinung das FA dazu bei einer etwaigen BP hätte? Es würde erhebliche Schätzungen hinzurechnen...

Ich weiß gar nicht wie man dazu kommt: " 8400 an 1200" zu buchen...
Hallo,

ich würde auch zuerst 2012 noch einmal komplett neu machen, wenn dies der Umfang zulässt und ich dafür offiziell zuständig bin.
Aber das hast Du ja auch schon vor, wenn ich deine Mail richtig lese.

Dann kannst Du sehen, wie die Fehler sich auswirken in 2012 und evtl. Rückschlüsse auf 2011 ziehen.

Für 2011 würde ich nicht die Verantwortung übernehmen.
Wer hat denn den Abschluss erstellt?

Viele Grüße
Tina
Danke für Eure Komentare. Die laufenden Buchungen wurden im Haus erstellt, Abschlussbuchungen und Anlagenbuchhaltung erstellte ein Steuerberater. In wieweit jener zumindest eine Kontrollpflicht hatte, würde mich sehr interessieren.
Vielleicht hat da noch Jemand Rat.
Danke
Sabine
Hallo,

ich habe mir hierzu mal einen JA der durch unsrere Steuerberatungsgesellschaft erstellt wurde rausgesucht und den Anhang gelesen.

Ein Auszug: "Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusseswaren die uns vorgelgten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben"

Wenn wir jetzt mal annehmen, dass die Daten auf elektronischm Wege an euren Steuerberater übersandt wurden und ihm keine einzelnen Belege so wie z.B. Kassenbücher, Bankauszüge etc. vorlagen traf ihn erst mal auch keine Schuld.

Was mich hier ein wenig stutzig macht, warum er so einen BU wie z.B. 8400 an 1200 nicht korrigert hat.. Das ist schon ein wenig merkwürdig...

P.S. Wenn du weitere Hilfestellungen benötigst bzw. Fragen hast sind wir sicher da... Viel Erfolg bei der Aufarbeitung...
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