Firmenübernahme

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Firmenübernahme, Buchung Kaufpreis
Hallo,

ich hoffe, jemand kann mir ganz schnell helfen, weil ich den Dezember 2011 abschließen muss und nicht weiß, ob ich nach Abschluss (wegen UST) nachträglich noch Stornobuchungen für Dezember 2011 machen kann.

Problem:

Es wurde eine Firme (keine GmbH, sondern ein Einzelunternehmen) gekauft. Der eigentliche Kaufpreis waren 30.000 EUR, wobei jedoch in diesem Betrag auch die Übernahme eines Mietkauf-Vertrages in Höhe von 17.400 EUR sowie die Übernahme einer Rechnung in Höhe von 3.000 EUR enthalten ist.

Der Mietkauf-Vertrag lief bei Übernahme bereits so, dass 5.000 EUR (80 % der bereits geleisteten Mietzahlungen) auf den späteren Kaufpreis angerechnet werden sollen. Wir übernahmen den noch offenen Restbetrag in Höhe von 17.400 EUR, wobei auch hier dann beim späteren Kauf 80 % angerechnet werden. Müssen diese 5.000 EUR, welche später beim Kauf angerechnet werden, irgendwie als Kaufpreis für die Firma gebucht werden? Oder muss ich die 17.400 EUR buchen? Oder keines von beiden?

Die andere Rechnung über 3.000 EUR wurde jedoch nicht direkt als Übernahme der Rechnung bezahlt, sondern die Firma hat uns für unsere Firma eine neue Rechnung ausgestellt und die Rechnung des vorherigen Firmeninhabers storniert, so dass wir diese Rechnung bereits als Ausgaben erfassen konnten. Somit gehe ich davon aus, dass wir diese 3.000 EUR gar nicht mehr beim Firmenkaufpreis berücksichtigen müssen!

Wie verhält es sich jedoch mit den 17.400 EUR aus der Übernahme des Mietkauf-Vertrages? Müssen diese überhaupt gebucht werden oder mindern diese einfach den vereinbarten Kaufpreis der Firma, so dass nunmehr nur noch 12.600 EUR bzw. nach Abzug der obigen Rechnung in Höhe von 3.000 EUR somit der Kaufpreis der Firma nur noch 9.600 EUR beträgt?

Tatsächlich bezahlt wurden von uns beim Kauf (bzw. kurz zuvor) 4.000 EUR, die Restzahlung erfolgte in monatlichen Raten in Höhe von 1.000 EUR (und 1 x 600 EUR), so dass insgesamt an den Verkäufer der Firma nur ein Betrag von 9.600 EUR bezahlt wurde. Ist diese Summe dann der tatsächliche Kaufpreis, also 9.600 EUR, welchen ich aufteilen muss (Anlagevermögen, Firmenwert usw.)?

Sollte dies der Fall sein, habe ich ein weiteres Problem:

Wie setze ich die Werte des Anlagevermögens an, da diese tatsächlich viel höher wären (z. B. ein Fahrzeug hat einen Wert von 12.000 EUR, ein Fahrzeug einen Wert von 5.000 EUR usw.). Wie setzen sich die Summen zusammen, damit mir ein Firmenwert bleibt? Es wurden zusätzlich zu den Fahrzeugen noch weiteres Anlagevermögen übernommen, schätzungsweise alles zusammen mit einem Wert von insgesamt (mit den Fahrzeugen) ca. 20.000 EUR!

Hoffe, jemand kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus

Gisela
Hallo GLL,

hab den Text jetzt nur mal überflogen, hab aber jetzt schon ein paar grundsätzliche Fragen.

Wie wird der gekaufte Betrieb fortgeführt oder wird dieser nur ausgeschlachtet, Inventar wird übernommen und aus.

Desweiteren falls der Betrieb erhalten bleibt, muss man einiges auseinanderrechnen, meist bleibt dann auch noch ein Firmenwert übrig der aktiviert werden müsste. Der Meitkauf muss aktiviert werden (=AV). Falls Du einen Fachmann vor Ort zu rate ziehen könntest der die Unterlagen "komplett" sichten könnte incl. der Aufgabebilanz wäre Dir sicher besser geholfen, übers Forum ist dies schnell fehlerbehaftet.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo, Andreas!

Ich mache die monatliche Buchführung selbst und wollte den Vorgang des Firmenkaufs eben richtig verbuchen. Bin mir aber nicht sicher, ob nun 30.000 oder doch nur die 9.600 EUR, die wir eigentlich bezahlt haben.

Wir führen die Firma weiter. Jedoch entspricht der tatsächliche Wert bei weitem nicht dem bezahlten Wert (9.600 EUR). Daher meine Schwierigkeiten beim Buchen des AV, denn da muss ich weit unter den tatsächlichen Werten buchen, damit wenigstens noch ein kleiner Teil (z. B. 500 EUR) als Firmenwert bleibt.

Wir zahlen beim Mietkauf nur die monatlichen Raten als "Miete", erst später wird entschieden, ob wir mit einem zu zahlenden Restbetrag (denn 80 % der Netto-Zahlungen werden in diesem Fall angerechnet) die Ware kaufen oder nicht.

Lege das Ganze dann aber zur Sicherheit einem Steuerberater vor, der meinen Jahresabschluss und die Einkommensteuererklärung prüfen soll.

Wäre aber super, wenn ich hier schon alles "fast" richtig buchen könnte dank Eurer Hilfe.

Grüße
Gisela
Würd Dir gerne helfen, ein paar Ansatzpunkte.

Der gesamte Kaufpreis wird zum EK. Alle Vbk und VG werden übernommen und dargestellt.
Ein Differenzbetrag wird zum Firmenwert. Dieser müsste bei euch deutlich höher sein als 500 Euro wie ich das sehe.

Ein Mietkauf ist generell aktivierungspflichtig, egal was zum Schluss passiert, außer du meinst einen Leasingvertrag der könnte unter bestimmten Vorraussetzungen auch als Aufwand behandelt werden.

Grundsätzlich:
Firmenwert = Kaufpreis abzgl. (Zeitwerte. der VG - Zeitwerte der Schulden)

Ebenfalls möglich wäre bei Euch allerdings auch ein negativer Firmenwert :denk:

Ich weiß sehr dürftig, allerdings find ich es schwierig exakte Werte hier rauszugeben ohne die kompletten Unterlagen gesehen zu haben.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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