Forderungen

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Forderungen, Nachträgliche Verkaufspreisminderungen
Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Alte Forderungen (>12 Monate) wurden nun bezahlt unter Abzug von diversen Kosten die vertraglich so vereinbart wurden.

Meine Vorgehensweise wäre, diese Kosten als sonstige betriebliche Aufwendungen zu erfassen bzw. als periodenfremde für die die zu 2013 zählen.
Moin!

Zitat
Alte Forderungen (>12 Monate) wurden nun bezahlt unter Abzug von diversen Kosten die vertraglich so vereinbart wurden.

Meine Vorgehensweise wäre, diese Kosten als sonstige betriebliche Aufwendungen zu erfassen bzw. als periodenfremde für die die zu 2013 zählen.

Ihr hattet doch gar keine, sondern euer Kunde oder versteh ich was falsch?

Das geht imho so nicht! Wo sind deine Belege für "deinen" Aufwand?

Warum buchst du die Forderugn nicht aus und nimmst die abgezogene Differenz als Erlösberichtigung? Im Prinzip hast du ja nur einen nachträglichen Rabatt gegeben, weil deinem Kunden Aufwendungen entstanden sind.

Gruß
Hallo zusammen  :wink1: ,

ich hätte da auch mal eine Frage und wäre iwrklich sehr dankbar, wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Folgender Sachverhalt:
Forderung aus 2011 in Höhe von € 24.000,00 wir in 2014 mit einer Vergleichssumme lt. Gerichtsbeschluss i.H.v. 7.000,00 € beglichen. Bleiben auf meinem OPOS-Konto noch 17.000,00 € stehen. Die Forderung wurde in 2012 mit 25% Wertberichtig.

Meine Frage: Wie bekomme ich die Forderung da der Rest ja uneinbringlich ist, von meinem OPOS_Konto runter? Einfach Forderungsverluste bichen?

Vielen Dank
Moin!
Zitat

ich hätte da auch mal eine Frage und wäre iwrklich sehr dankbar, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
Neue Frage, neues Thema aufmachen bitte!  ;)

Zitat
Forderung aus 2011 in Höhe von € 24.000,00 wir in 2014 mit einer Vergleichssumme lt. Gerichtsbeschluss i.H.v. 7.000,00 € beglichen.

Ihr begleicht also Forderungen?  :denk:

Zitat
Bleiben auf meinem OPOS-Konto noch 17.000,00 € stehen. Die Forderung wurde in 2012 mit 25% Wertberichtig.
Nö, wenn sie bereits wertberichtigt wurden, stehen keine 17.000 noch offen!

Zitat
Meine Frage: Wie bekomme ich die Forderung da der Rest ja uneinbringlich ist,
Steht es sicher fest, dass er uneinbringlich ist?

Zitat
von meinem OPOS_Konto runter? Einfach Forderungsverluste bichen?

Kommt rechnerisch nicht hin, also bitte nochmal Sachverhalt sortieren!  :D

Gruß
Vielen Dank für die Rückmeldungen  :) .

Ich meine Nur den Wert auf meinem OPOS-Konto. :-). Wir begleichen keine Forderungen also in diesem Fall nicht. Es geht dabei um eine Ausgangsrechnung die jemand nicht bezahlen wollte bzw. konnte. Es gibt ein Gerichtsbeschluss aus dem hervorgeht das wir nur noch 7.000 € bekommen. LG
was ich eigentlich nur wissen wollte war: Wie muss man buchen, wenn eine einzelwertberichtigte Forderung uneinbringlich geworden ist? Aber ein teil der Forderung doch bezahlt worden ist.
Ich vermute, dass ich die bereits erstellte EWB aus den Vorjahren berichtigen muss in 2014 wo jetzt klar ist das wir nicht mehr wie 7.000 € bekommen und den Rest vom OPOS-Konto runter buchen gegen uneinbringliche Forderungen?
Zitat
Forderung aus 2011 in Höhe von € 24.000,00 wir in 2014 mit einer Vergleichssumme lt. Gerichtsbeschluss i.H.v. 7.000,00 € beglichen. Bleiben auf meinem OPOS-Konto noch 17.000,00 € stehen. Die Forderung wurde in 2012 mit 25% Wertberichtig.
25% wertberichtigt in 2012, dann wäre noch 18.000 offen, davon 7.000 beglichen, ergibt bei mir 11.000!  :denk:

Ansonsten muss:
a) die USt korrigiert werden
b) die zweifelhaften Forderungen (da sollte die ehemalige Forderung nämlich stehen) ausgeglichen werden
Vielen Dank  :{} , genau das wollte ich wissen  :klatschen: .

Liebe Grüße
Ich habe jetzt folgendes gemacht:

Ich hab die gebildete EWB aus 2012 i.H.v. € 5.050,63 berichtigt und die gebildete aus 2013 i.H.v. 16.320 €. Anschließend habe ich den Restbetrag der Bruttoforderung 17.040,80 gegen Forderungsverluste 19% USt ausgebucht. Ich hoffe das passt jetzt :-).
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