Ich würde mich sehr freuen zu erfahren, wie folgende Vorgänge korrekt gebucht/behandelt werden müssen (Kontorahmen SKR04):
Über einen in den USA ansässigen Affiliate, welcher ein Unternehmer ist, gelangen Kunden in meinen Onlineshop in Deutschland (Server ebenfalls in Deutschland) und beziehen Software zum Download. Die Rechnungsstellung an die Kunden, welche ausschließlich Endverbraucher sind, erfolgt nur auf Euro Basis und Ust wird nicht in Rechnung gestellt, da die Käufer aus den USA stammen.
Der Affiliate soll nun monatlich ein Entgelt (Provision) von 10% des Nettobetrages (in diesem Fall identisch mit Bruttobetrag) der Summe der Käufe ausgezahlt bekommen für die Käufe, welche Kunden, die an meinen Shop verwiesen wurden, tätigten.
Da der Affiliate nur Banner platziert, die auf meinen Shop verweisen, schafft er nur den Kaufanreiz für den potentiellen Kunden und agiert als Werbeträger. Seine Vermittlungstätigkeit ist nicht auf einen speziellen Vertragsschluss gerichtet sondern auf Kontaktaufbau zu Interessenten. Er ist daher nicht mit einer Vermittlungstätigkeit betraut und somit kein Handelsvertreter.
Zusatzfrage: Was ist zu beachten, wenn der Affiliate (Unternehmer) in der Schweiz ansässig ist und sowohl Schweizer als auch deutsche Kunden, stets Endverbraucher, über ihn geworben werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Über einen in den USA ansässigen Affiliate, welcher ein Unternehmer ist, gelangen Kunden in meinen Onlineshop in Deutschland (Server ebenfalls in Deutschland) und beziehen Software zum Download. Die Rechnungsstellung an die Kunden, welche ausschließlich Endverbraucher sind, erfolgt nur auf Euro Basis und Ust wird nicht in Rechnung gestellt, da die Käufer aus den USA stammen.
Der Affiliate soll nun monatlich ein Entgelt (Provision) von 10% des Nettobetrages (in diesem Fall identisch mit Bruttobetrag) der Summe der Käufe ausgezahlt bekommen für die Käufe, welche Kunden, die an meinen Shop verwiesen wurden, tätigten.
Da der Affiliate nur Banner platziert, die auf meinen Shop verweisen, schafft er nur den Kaufanreiz für den potentiellen Kunden und agiert als Werbeträger. Seine Vermittlungstätigkeit ist nicht auf einen speziellen Vertragsschluss gerichtet sondern auf Kontaktaufbau zu Interessenten. Er ist daher nicht mit einer Vermittlungstätigkeit betraut und somit kein Handelsvertreter.
Zusatzfrage: Was ist zu beachten, wenn der Affiliate (Unternehmer) in der Schweiz ansässig ist und sowohl Schweizer als auch deutsche Kunden, stets Endverbraucher, über ihn geworben werden.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.