Geschäftsgründungskosten verbuchen / richtig zuweisen

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Geschäftsgründungskosten verbuchen / richtig zuweisen
Hallo,

Die Koste zur Gründung einer GmbH kann ich ja ganz normal als Betriebsausgaben verbuchen.
Dazu zählen Beratungskosten des Steuerberaters und natürlich auch alle Kosten die zur Gründung anfallen.
In meinem Fall belaufen sich die Kosten auf mehrere Tausend euro (Beratung war sehr teuer).

Diese Kosten habe ich natürlich zunächst privat bezahlt, da es ja noch gar keine Firma gab, wo ich die Kosten hätte buchen können.

Ich frage mich nun, wie es sich mit der Bilanzierung verhält.
Scanne ich nun ganz normal die Rechnungen mit LexOffice werden die Ausgaben ja gebucht, was passiert aber mit dem Cash flow?
Da mein Geschäftskonto ja nicht durch diese Rechnungen belastet wird (da privat bezahlt) fehlt doch dieser Cashflow.

Wäre über Hilfe dankbar.

Lg
Arni
Technisch können Gründungskosten erst ab Datum der Beurkundung der Gründung übernommen werden und auch nur insoweit es im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde nach Kostenart und Höhe. Klassischerweise sind das die Notargebühren für die Gründung, Kosten für das Registergericht für die Eintragung.

Auf jeden Fall ist die Übernahme von Gründungskosten immer im Gesellschaftsvertrag geregelt und auch mit einem Höchstbetrag, bei einer GmbH normalerweise max. 10% des Stammkapitals. Außerdem gehören sie in die Eröffnungsbilanz, insbesondere die Kosten vor der Gründung/Entstehung der GmbH.

Das Gegenkonto für die Buchung der Ausgaben wäre dann nicht das Bankkonto sondern das Verrechnungskonto des GmbH Gesellschafters (1666/SKR03) und irgendwann wird man die Auslagen des Gesellschafters dann auch auszahlen über die Bank.

Ich würde mich rechtlich mal hieran orientieren:
https://www.juhn.com/fachwissen/gmbh-steuerrecht/gruendungskosten-bei-der-gmbh/

Es gibt im Internet auch vorweggenommene Betriebsausgaben aber eigentlich paßt das nur auf Einzelunternehmen, da eine Regelung des EStG. Eine Besonderheit gibt es noch bei der Gewerbesteuer, hier sind keine rückwirkenden Kosten vor Anmeldung des Gewerbes ergo vor Gründung möglich. Insofern dürften diese vor Gründung entstandenen Kosten bei der Ermittlung der Gewerbesteuer besonders zu berücksichtigen sein.

Kompliziertes Thema, gehört eigentlich zur Vorgründungsberatung - wie mache ich die Vorgründungskosten in der Gesellschaft später wirksam geltend (als erster Tagesordnungspunkt). Mein Steuerberater ist so schlau, dass er die anfallfenden Beratungskosten über das Jahr sammelt und erst am Ende des Jahres als Summe abrechnet, da ist die zeitliche Zuordnung nicht so genau nachvollziehbar.  ;)
Klasse! Vielen Dank.
Ich glaube jetzt ist es ein wenig klarer.
Hatte gelesen, dass auch Beratungskosten abgerechnet werden können.
Sprich, als wir die GmbH Gründung überlegt hatten, haben wir dies durch unseren Berater begleiten lassen.
Da sind Kosten von 3500 Euro zusammen gekommen.

Diese wollte ich jetzt eigentlich von der GmbH zurück an mich überweisen, da ich gelesen hatte, dass dies durchaus legitim ist.
Nur war mir nicht klar, wie genau das buchhalterisch zu machen ist.

Naja, zur Not lasse ich das meinen Steuerberater machen, obwohl ich das Geld für die Beratung sparen wollte ;-)
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