Geschäftsreise

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Hallo,

mein Chef war auf ner Messe und ich hab da ein paar Belege bekommen, wo ich nun nicht weiss, wie ich die und ob ich die überhaupt verbuchen darf.

Hotel, Flug, Taxi ist klar.

Folgende Belege, wo ich Hilfe benötige:

- Quittung für Garderobe
- Quittung über was zu essen (was kleines)
- Getränke

Kann mir wer da weiterhelfen?

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.
hallo,

zunächst brauchstdu von deinem chef eine reisekostenabrechnung auf der alle daten wie abreise, ankunft, dauer, anlass usw vermerkt ist. das essen und die getränke sind nur bis zur höhe der verpflegugspauschale abzugsfähig. vorsteuerabzug möglich! die kosten der gaderobe würde ich auf sonstige reisekosten buchen.

viele grüße

fibu+ :wink:
Hallo!

Zitat
das essen und die getränke sind nur bis zur höhe der verpflegugspauschale abzugsfähig. vorsteuerabzug möglich

Uups, das würde meine Art die Reisekosten abzurechnen völlig durcheinander werfen,  Weißt Du das sicher? Kannst Du mir die Rechtsgrundlage nennen?

Danke!
Hi,

[color=#4040FF]Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlandsreisen:Die aus Anlass einer betrieblichen Auswärtstätigkeit entstandenen Verpflegungskosten kann der Arbeitgeber
seinem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei bis zur Höhe bestimmter Pauschbeträge ersetzen. Die vor 1996
existierende Möglichkeit des Einzelnachweises ist entfallen.
Bei betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeiten im Inland können die Verpflegungsmehraufwendungen pauschal für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend ist, mit folgenden Pauschbeträgen angesetzt werden:

bei einer Abwesenheit von 24 Stunden 24 Euro
bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden,aber mindestens 14 Stunden 12 Euro
bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden,aber mindestens 8 Stunden 6 Euro
bei einer Abwesenheit unter 8 Stunden 0 Euro[/color]

[color=#FF0000]Die Verpflegungsmehraufwendungen dürfen ab 1996 nur noch im Rahmen der in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG festgelegten Pauschbeträge steuerfrei erstattet werden. Es ist nicht mehr möglich, aufgrund eines Einzelnachweises der tatsächlichen Verpflegungsaufwendungen höhere Beträge steuerfrei zu erstatten. [/color]

Viele Grüße

fibu+ :wink:
Hi,
das ist ja nen Ding!
Ich mache die Reisekostenabrechnung immer mit dem Lexware Reisekostenprogramm und da besteht zu jeder Reise immer die Möglichkeit auch nach Belegen abzurechnen. Das Programm macht nach der Abrechnung immer einen Vorschlag, welche Methode (Pauschale oder Einzelnachweis) die günstigste ist.

Hab gestern gerade eine Abrechnung gemacht mit Abwesenheit 30 Stunden und da wurde mir die Pauschale von 38,00 € (Verpflegung 6,-, Übernachtung 20,-, Verpflegung 2. Tag 12,-) als günstigste Möglichkeit angeboten...steuerfrei!

Kann es vielleicht sein, dass es inzwischen neue Rechtsprechungen zu dem Thema gibt? Ich hab mich bisher auf das Programm verlassen.

Liebe Grüße
Ponschie
hi,

kann ja sein dass dein programm es trotzdem richtig macht. denn wenn du zb einen beleg verzehr über Bsp. 8,55 € hast, dir aber bzügl. der abwesenheit 12€ pauschale zusteht, ist es ja korrekt die günstigste lösung zu wählen.
unter umständen kann ein tatsächlicher beleg f. den AG aber auch günstiger sein, da die vorsteuer voll abzugsfähig ist (aus dem "echten" Beleg)
Bsp.
Rechnung Verzehr: 116 €
Buchung:
16 €  Vorsteuer(#1400)
24 €  Verpflpauschale ganztags(#6664)
76 €  nicht abzugsf. Betriebsausg.(#6645)
an Bank oder Kasse

Eine neue Rechtssprechung ist mir diesbezüglich nicht bekannt.

LG

fibu+ :wink:
Hi,

so ganz hab ich leider das Thema noch nicht kapiert. Du hast ja geschrieben: "Die vor 1996
existierende Möglichkeit des Einzelnachweises ist entfallen." Wie kann dann noch nach Beleg abgerechnet werden? Oder ist damit nur gemeint, dass die Belege nur noch bis zur Höhe der Pauschale Lst-frei sind?

Und wieso ist bei der Abrechnung nach Belegen die gesamte Vorsteuer zu ziehen, wenn der Rest (also das was über der Pauschale liegt) als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden muss?

Weiß auch nicht...bei dem Thema harkt es bei mir irgendwie! Sorry!

LG
Hi ponschie!

" Wie kann dann noch nach Beleg abgerechnet werden? Oder ist damit nur gemeint, dass die Belege nur noch bis zur Höhe der Pauschale Lst-frei sind?[color=#FF0000]genau richtig[/color]

Und wieso ist bei der Abrechnung nach Belegen die gesamte Vorsteuer zu ziehen, wenn der Rest (also das was über der Pauschale liegt) als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht werden muss
[color=#FF0000]wieso der volle vorsteuerabzug mögl.ist, kann dir nicht genau sagen, aber wir hatten den fall letztens und in dem schlauen buch stand das so. [/color]

LG fibu+ :wink:
Hallo!

Wieder was dazugelernt  :lol:
Also bei uns fährt nur Cheffe selbst auf Geschäftsreise, die Daten muss ich dann hinterher abfragen. Da die meisten Reisen eh' ins Ausland gehen, nehme ich demnächst nur noch die Pauschalen, macht das ganze auch einfacher.  :mrgreen:

Danke schön!

LG Tine
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