Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer, Gewerbesteuer für Altjahre
Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und hoffe mir wird hier weitergeholfen: Wir sind eine GmbH und buchen mit dem SKR03:

Wir hatten eine Betriebsprüfung für die Jahre 2011-2014 und müssen aufgrund dessen Gewerbesteuer nachzahlen. Jetzt ist die Nachzahlung etwas höher als die gebildete Rückstellung. Buche ich die Differenz dann auf Konto 2280 (GewSt-Nachzahlungen Vorjahr)? Wenn ich für 2015 eine Rückzahlung erwarte, die Ende Februar zurücküberwiesen werden soll, lös ich die Rückstellung dann in 2016 schon auf? Kann ich die Nachforderung 2011-2014 und das Guthaben aus 2015 verrechnen?
Konkrete Zahlen? Ist vielleicht einfacher:
2011-2014 Rückstellung gebildet i. H. v. 57.912,63, laut Bescheid müssen wir 62.590,09 zahlen.
Für 2015 wurde eine Rückstellung von 80.950 gebildet, Bescheid ist über 30.928,03 vom 31.01.17

LG Bettina
Liebe Bettina,

wie hast du denn die Rückstellung gebildet ?
2011-2014 Die Nachzahlungen würde ich auf das 2280 buchen.
Wegen der Rückstellung von 2015, wenn der Bescheid vom 31.01.2017 ist, darfst du das nicht einfach so in das Jahr 2016 buchen. Stichtagsprinzip.
Den Sachverhalt von 2015 würde ich ganz normal buchen in 2017 Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe des Bescheides , den Rest auflösen.
Soll die Rückzahlung wirklich zurück überwiesen werden? Müsst Ihr nicht wieder eine Vorauszahlung leisten?
Ich persönlich finde es übersichtlicher wenn die Sachverhalte klar gebucht werden. Daher würde ich die Erstattung auf ein Ertragskonto buchen die Nachzahlung auf ein Aufwandskonto. Die Auflösung der Rückstellung ebenfalls auf ein Ertragskonto und zum Jahresende die Einstellung in die Rückstellung wieder in den Aufwand.

Lg
Hallo..danke für Deine Antwort. Hatte schon die Befürchtung die Frage ist so doof, dass keiner antworten mag  :oops:

Gilt bei der GewSt 2015 nicht die werterhellende Tatsache? Die Betriebsprüfung war ja 2016, wo festgestellt wurde, dass wir auch in Gemeinden Gewerbesteuer zu zahlen haben, wo länger als 6 Monate gearbeitet wurde.
Ich würde ja auch gerne beides separat buchen, habe aber Sorge, dass unser Prüfer mich dann "auslacht"
Wir bekommen das Geld zurücküberwiesen, da wir eh für zwei Betriebsstätten Steuern zu zahlen haben, die Mitarbeiter aber "falsch" zugeordnet haben. Daher mussten wir einmal nachzahlen und bekommen einmal zurück. Die erste Vorauszahlung war bereits berücksichtigt.
Liebe Bettina,
meines Erachtens gilt werterhellend nur für Schulden/Forderungsverluste oder Insolvenzverfahren etc. und ist eher abgeleitet aus dem Vorsichtsprinzip. Warum sollte dich der Prüfer auslachen ? Meines Erachtens ist der Bescheid wertbegründet. Ich würde das auflösen der Rückstellung ins neue Jahr packen. ich würde es separat buchen und es so argumentieren wie du dir das gedacht hast. Und wenn der Prüfer kommt und sich nicht benehmen kann und dich "auslacht", dann sagst du einfach danke wieder was dazu gelernt :). Ganz ehrlich sind auch nur Menschen. Ansonsten kannst du ja vielleicht den Betriebsprüfer mal fragen, was er davon hält, wenn er schon so weise ist. Und mach dir da keine Platte wenn der Prüfer wieder kommt, dann findet er was anderes :).Ist schließlich sein Job. :)
*lach*
Unsere Prüfer sind auch total nett...aber das ist wieder dieser überhöhte Eigenanspruch, den man leider manchmal hat  :green:

Ach ja..lieben Dank für die Antwort...
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