Hallo Wir bilanzieren und haben im Jahresabschluss 2009 eine Steuerüberzahlung (Gewerbesteuer). Diese wurde im Jahresabschluss 2009 als Steuerüberzahlung auf Konto 1540 (SKR 03) mit 120,40€ eingestellt. Nun wurde im Gewerbesteuerbescheid gerundet, das heißt man überwies uns 121.-€. Auflösen der Steuerüberzahlung bereitet mir keine Probleme, aber wohin jetzt mit der Differenz von 0,60 €, vor der Unternehmenssteuerreform 2008 hätte mir das auch keine Probleme gemacht. Buche ich auf Konto Gewerbesteuer, aber dann muss ich ja wieder in der Bilanzkorrektur außerhalb der Bilanz aufgrund der wieder Hinzurechnung der ab 2008 nicht mehr abziehbaren Gewerbesteuer, mich erklären. Buche ich es auf Steuererstattung Vorjahre 2287 dann erscheint es in der G+V erscheint mir auch nicht richtig. Gedanken wegen 0,60€ eigentlich unmöglich.
handelsrechtl. ist die Gewerbesteuer immer noch eine Betriebsausgabe, also wird es auch als solches gebucht. Steuerrechtl. wird darüber dann eine Hinzu- oder Abzugsberechnung durchgeführt.
Die Erstattung ist vom Vorjahr, also dem Grunde nach ein periodenfr. Ertrag.
Damit es aber nicht zu kompliziert wird mit den korrekturen am Ende des Jahres, würd ich die 60 Cent mit in das kto. "n. abzgf. BA" packen und alles ist dann korrekt erfasst. Ist dann eine Haben-buchung im Kto. und mindert somit dieses Kto.
Hallo Andreas, danke für die schnelle Antwort, ich glaube ich buche "Steuererstattungen für Vorjahre".2287 bei dem Betrag nmöchte ich keine Erklärungen abgeben. Gruß Utebeate
Doch klar war das eine Frage aber beim schreiben des Beitrages kam mir sozusagen die Antwort. Ich weiß aber nicht sogenau wie Du n. abzgf. BA" meinst , nichtabziehbare Betriebsausgaben dieses Konto stelle ich in der Bilanz auch immer auf und erkläre es.... Utebeate
Ja, ist das Kto. nicht abzugsf. Betriebsausgaben, da du dies Kto. eh bei den jährl. Korrekturen mit aufführst, würdest du damit die 60 Cent automatisch korrekt mit korrigieren und zwar zu deinen Gunsten ohne Mehrarbeit beim Abschluss
Wobei dein Kto. ebenfalls nicht falsch ist.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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