habe ein kleines Problem beim Buchen der Gewinnausschüttung aus der GmbH an die Gesellschafter. Ich hätte das mal im SKR04 7000 an 1800 (oder umgekehrt) gebucht.(?) Und jetzt kommts. Fürs Finanzamt gibt es eine Anmeldung des Kapital- ertrags. Wenn ich das richtig verstanden habe gilt doch für 2009 das Halbeinkünfteverfahren. D.h. die Ausschüttung wird mit dem Jahresabschluss auch der Körperschaftsteuer unterworfen. Der Gesellschafter muss das, die Hälfte der Ausschüttung, dann aber beim Finanzamt als Kapitalertrag anmelden oder? Habe ich das richtig verstanden? Und wann muss der Gesellschafter das beim Finanzamt anmelden, da bei dem Anmeldeformular auch der Monat angegeben werden kann?
Kann mir einer von Euch Profis dabei bitte helfen?
Ich kann dir leider nicht ganz helfen, aber erstmal zum Halbeinkünfteverfahren:
Das gibts nicht mehr und wurde durch das Teileinkünfteverfahren und Abgeltungssteuer ersetzt.
Der GmbH Gesellschafter kann wählen ob er auf die Gewinnausschüttung Abgeltungssteuer zahlen oder das TeilEinkverfahren anwenden möchte.
Allerdings muss er für das TeilEink.verf. gewisse Bedingung erfüllen: zu 25% beteiligt ODER in der Gesellschaft selbst tätig und zu min 1% oder oder mehr beteiligt.
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